Ausweis, Füherschein & KFZ – Ummeldung im Bereich der VG

Im Zuge der Gemeindeneugliederung sind für die Bürger der Ortsteile Aschenhausen, Kaltensundheim, Kaltenwestheim, Mittelsdorf, Melpers, Oberkatz und Unterweid folgende Änderungen notwendig:

 - Änderung der Anschrift auf den Personaldokumenten

 - Die doppelten Straßennamen in den Gemeinden müssen umbenannt werden. Diese Änderungen werden vom Stadtrat Kaltennordheim voraussichtlich im Januar 2019 beschlossen.

 - Die Änderung der Adresse auf den Personaldokumenten (Personalausweis, Reisepass und Kinderreisepass) ist nach Rücksprache mit der „Deutschen Post“ erst nach Festlegung der neuen Postleitzahl im Februar/ März 2019 vorzunehmen. Bis zur Umstellung werden die Straßen und Ortsbezeichnungen sowie Postleitzahlen weitergeführt.

Wir werden Sie rechtzeitig vor Umstellung über den Termin in Kenntnis setzen.

 

Die Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten

Nach Rücksprache mit dem Fachdienst Kfz-Zulassung des Landratsamtes Schmalkalden- Meiningen sind gemäße § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung die Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung Teil I und des Anhängerverzeichnisses mitzuteilen und vorzunehmen.

Dies betrifft Änderungen der Straßen- und Ortsbezeichnung.

Diese Änderungen sind erst nach der Änderung der Personaldokumente sinnvoll, welche wie o. g. unverzüglich nach Umstellung/ Bekanntgabe erfolgen muss.

Bis auf weiteres sind die Verwaltungen wie bisher zuständig:

Verwaltungsgebäude, Hauptstraße 18 in Kaltensundheim für die Ortsteile Aschenhausen, Kaltensundheim, Kaltenwestheim, Mittelsdorf, Melpers, Oberkatz und Unterweid und Gemeinden Birx, Erbenhausen mit Ortsteilen Reichenhausen und Schafhausen, Frankenheim und Oberweid

Verwaltungsgebäude, Wilhelm-Külz-Platz 2 in Kaltennordheim für die Ortsteile Andenhausen, Fischbach/ Rhön, Kaltennordheim, Kaltenlengsfeld und Klings

Ordnungsverwaltung
VGem „Hohe Rhön“