UPDATE 14.3.20
Nach dem der Landkreis bereits am Freitag, 13. April 2020, eine Allgemeinverfügung zu Veranstaltungen mit 100 Teilnehmern erlassen hat, wurde auf Empfehlung des Thüringer Landesverwaltungsamtes und der aktuellen Risikoeinschätzung zur Infektionsbekämpfung durch den Landkreis Schmalkalden-Meiningen eine Allgemeinverfügung herausgegeben, die nunmehr Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen untersagt.
Der Koordinationsstab des Landkreises hat dies am Samstagnachmittag in seiner Sitzung entschieden und umgesetzt.
UPDATE 13.3.20
Nach dem zweiten bestätigten COVID-19-Fall im Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat der Koordinationsstab des Landkreises Schmalkalden-Meiningen die Entscheidung getroffen, über den Erlass des Landesverwaltungsamtes hinaus, eine eigene Allgemeinverfügung zu erlassen, die alle Veranstaltungen im gesamten Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit mehr als 100 Personen ab sofort untersagt.
Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite www.lra-sm.de einzusehen. Sie gilt für öffentliche wie nicht öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen.
„Größere Veranstaltungen sind in der aktuellen Lage nicht zu verantworten“, erklärte Susanne Reum, die Leiterin des Koordinationsstabes. „Das Corona-Virus breitet sich exponentiell aus – das heißt, dass sich die Zahl der Ansteckungen innerhalb weniger Tage verdoppeln kann“, so die Vizelandrätin.
Zwar verliefen laut Robert-Koch-Institut vier von fünf Fällen mild, aber besonders Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen sind gefährdet. Diese Bevölkerungsgruppen gelte es jetzt besonders zu schützen.
UPDATE 18.26Uhr
Ü30 Party in Bad Salzungen sowie alle Veranstaltungen von Rhön Feeling Events bis Ende Mai werden abgesagt.
Auch Heidewitzka Club Tour am 14.03. in der Mehrzweckhalle Schmalkalden.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat am 10. März 2020 eine Weisung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes erlassen.
Nach dieser dürfen Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen vorerst nicht mehr stattfinden.
Für Veranstaltungen mit weniger Besuchern gelten strengste Auflagen, die von den Ordnungsämtern kontrolliert werden müssen.
Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen hat den Erlass mit der entsprechenden Anlage heute an die – für die Genehmigung von Veranstaltungen – zuständigen Ordnungsämter der Städte und Gemeinden übermittelt.
Der Erlass ist zwingend einzuhalten. Eine Ahndung des Verstoßes im Nachhinein ist nicht ausreichend. Dies gilt auch für die vom Landesverwaltungsamt erlassenen Auflagen für Veranstaltungen mit weniger als 1.000 teilnehmenden Personen. Auch diese sind von den zuständigen Ordnungsbehörden als Auflagen zu erlassen.
Sicherzustellen sind laut Landesverwaltungsamt in diesen Fällen etwa die Registrierung der Teilnehmer durch den Veranstalter sowie Desinfektionsmöglichkeiten vor Ort.
Personen mit erkennbaren Symptomen ist der Zugang zu verwehren. Zahlreiche weitere Auflagen sind der Anlage „Orientierung für Menschenansammlung“ zu entnehmen. Verstöße sollen laut Landesverwaltungsamt zum sofortigen Abbruch der Veranstaltung führen.
Begründung
Begründet wird der Erlass des Landesverwaltungsamtes mit den allgemeinen Prinzipien der Risikoeinschätzung des Robert-Koch-Institutes, wonach Massenveranstaltungen dazu beitragen können, auch den Corona-Virus schneller zu verbreiten.
Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 (Tröpfchen) z.B. durch Husten und Niesen kann es zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kommen. Auch Übertragungen durch Schmierinfektionen können auftreten, betreffen allerdings nur einen kleinen Teil der Fälle. Übertragungen kommen im privaten und beruflichen Umfeld, aber auch bei größeren Veranstaltungen vor.
Auf Messen und Kongressen kann es unter ungünstigen Bedingungen zu einer Übertragung auf viele Personen kommen.
Aus diesem Grund finden auch im Landkreis Schmalkalden-Meiningen zunächst bis 10. April 2020 Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden nicht statt. Alle Anfragen zu Veranstaltungen sind an die kommunalen Ordnungsämter zu richten, da diese überwiegend für den Vollzug und die Veranstaltung zuständig sind.
Bei Großveranstaltungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Menschen aus Risikogebieten oder Regionen mit gehäuftem Auftreten von COVID-19-Fällen sowie Personen mit akuten respiratorischen Symptomen (Erkrankung der Atemwege) teilnehmen.
Auch die Teilnahme älterer Menschen und von Menschen mit Grunderkrankungen, die zur Risikogruppe zählen, ist nicht ausgeschlossen. Bei Großveranstaltungen können die Teilnehmer zumeist nicht registriert werden. Die Infektionsketten können im Erkrankungsfall nicht nachvollzogen werden, die Möglichkeit der Rückverfolgbarkeit von Kontaktpersonen ist extrem schwierig und es kann unter ungünstigen Bedingungen zu einer Übertragung auf viele Personen kommen.