Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen verlängert die bestehenden Regelungen zu Kindertageseinrichtungen und Schulen und erlässt eine neunte ergänzende Allgemeinverfügung vom 26. März 2021.
Dies hat zur Folge, dass es in den Grundschulen eine normale Ferienhortbetreuung gibt und Kindertageseinrichtungen – mit Ausnahme des Notbetreuungsangebotes - weiterhin geschlossen bleiben.