Gastbeitrag von Christopher Eichler
Das Kommunale Jobcenter Schmalkalden-Meiningen wird den einmaligen Zuschuss an erwachsene Leistungsberechtigte zur Abfederung der finanzielle Folgen der Corona-Pandemie in Höhe von 150 Euro im Mai auszahlen. Darüber informiert Steffi Ebert, die Leiterin des Kommunalen Jobcenters.
Jedem erwachsenen Leistungsberechtigten im Alter über 25 Jahren (Regelbedarfsstufe 1 + 2), der im Mai diesen Jahres Leistungen nach dem SGB II erhält, steht die Einmalzahlung entsprechend des am 17. März 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Beschlusses des Bundestags zu.
Hinzu kommen volljährige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und der Regelbedarfsstufe 3 zuzuordnen sind, insofern sie kein Kindergeld mehr erhalten.
Leistungsempfänger müssen nichts tun, um die Einmalzahlung zu erhalten. Diese wird von Amtswegen im Mai in die Wege geleitet und über die dem Jobcenter bekannten Zahlungswege an die berechtigten Bürgerinnen und Bürger zur Auszahlung gebracht.
Zudem hatte der Bundestag auch den Weg für einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro pro Kind frei gemacht. Er wird für alle Kinder gezahlt, für die im Kalenderjahr 2021 mindestens 1 Monat Anspruch auf Kindergeld besteht bzw. bestand. Auch diese Auszahlung ist im Mai 2021 vorgesehen und erfolgt durch die Familienkasse.
Die Auszahlung erfolgt wenige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung. Insofern sich der Anspruch auf Kindergeld erst zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr begründet, erfolgt auch die Auszahlung des Kinderbonus entsprechend zu einem späteren Zeitpunkt. Der Kinderbonus wird – anders als andere Sozialleistungen – nicht bei der Ermittlung des Einkommens angerechnet.
Eine weitere pandemiebedingte Sonderregelung: Der erleichterte Zugang in die Grundsicherung wird bis Ende 2021 verlängert, insbesondere für Selbstständige und erwerbstätige Personen, die durch die Pandemie in einen finanzielle Notlage geraten sind.
Rückfragen können an die Sachbearbeitenden des Kommunalen Jobcenters gerichtet werden.
Die Erreichbarkeit ist über die bekannten Rufnummern bzw. die Servicenummer des Kommunalen Jobcenters 03 69 3/48 58 444 gegeben.