Wartburgkreis
Kostenlose Nutzung der Schulsporthallen des Wartburgkreises durch Vereine – Anträge für das neue Schuljahr sind bis 15. Mai 2021 einzureichen
Das Landratsamt Wartburgkreis weist daraufhin, dass im kommenden Schuljahr 2021/2022 den eingetragenen Sportvereinen mit Sitz im Wartburgkreis die Schulsporthallen und Sportanlagen des Landkreises wieder kostenlos für den Trainings- und Wettkampfbetrieb zur Verfügung gestellt werden.
Auch wenn die Schulsporthallen aufgrund der aktuellen Coronakrise derzeit bis auf weiteres geschlossen sind, müssen die Planungen für das neue Schuljahr regulär stattfinden.
Die Anträge dazu sollen bitte bis zum 15. Mai 2021 beim
Landratsamt Wartburgkreis
Amt für Liegenschaften und Schulverwaltung
Sachgebiet Schulen und Sport, VHS
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
eingereicht werden.
Folgende Angaben sind erforderlich:
Namen des Vereins
Anschrift und Vorsitzender mit Tel.-Nr.
Name der beantragten Sporthalle
beantragter Wochentag mit den gewünschten Trainingszeiten
Angabe der Mannschaft/Altersklasse/Sportart
Verantwortlicher Übungsleiter mit Tel.-Nr.
Die Vereine werden gebeten, nur einen Antrag für alle Abteilungen zu stellen.
Es können nur die Anträge bearbeitet werden, die o. g. Angaben enthalten.
Termine für die Durchführung von Punktspielen und Wettkämpfen sind unmittelbar nach Vorlage der Ansetzungen der Verbände zu beantragen.
Wann die Schulsporthallen für den Vereinssport wieder zur Verfügung gestellt werden können, ist derzeit noch nicht absehbar und abhängig von der Entwicklung der derzeitigen Lage.
Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Getreu dem Motto des Landkreises „natürlich sportlich“ haben eingetragene Vereine aus dem Landkreis auch im Schuljahr 2021/22 die Möglichkeit, kreiseigene Sporthallen zu Trainings- und Wettkampfzwecken kostenfrei zu nutzen.
Der Fachdienst Bau und Gebäudeverwaltung des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen bittet daher alle Sportvereine des Landkreises, die eine kreiseigene Sporthalle unter Berücksichtigung der geltenden Verordnungslage im Schuljahr 2021/2022 für ihren Trainings- und Wettkampfbetrieb nutzen möchten, um Abgabe ihrer Anträge auf Vergabe einer Hallenzeit.
Die Anträge für das kommende Schuljahr (2021/22) sind in der Zeit vom 15.04.2021 bis 15.05.2021 einzureichen.
Folgende Angaben müssen die Anträge unbedingt enthalten:
Sporthalle/eventuell Anzahl Felder
Verein/Abteilung
Vereinsleiter/Adresse/Kontaktdaten
Übungsleiter/Kontaktdaten
Anzahl Sportler
gewünschter Wochentag/Uhrzeit – Angabe einer Alternative
Ein Formular kann auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.lra-sm.de (Sucheingabe: Hallenvergabe) oder im Bereich ->Tourismus/Sport/Kultur ->Sport -> Hallennutzungszeiten heruntergeladen werden.
Anträge für Hallennutzungen (ausgenommen sind Sporthallen in Meiningen und Schmalkalden) sind per Post oder E-Mail (vorrangig) zu richten an:
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Fachdienst Bau und Gebäudeverwaltung
Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen
E-Mail: k.weisheit@lra-sm.de
Unvollständig ausgefüllte und/oder zu spät eingereichte Anträge können bei der Hallenvergabe nicht berücksichtigt werden. Für Nachfragen steht Kerstin Weisheit vom Fachdienst Bau und Gebäudeverwaltung telefonisch unter der 03693/485-8208 gerne zur Verfügung.
Achtung:
Anträge für Sporthallen im Stadtgebiet Meiningen sind zu richten an:
Stadtverwaltung Meiningen, Schlossplatz 1, 98617 Meiningen, Fax: 03693-454199, E-Mail: hallenzeiten@sport.meiningen.de
Anträge für Sporthallen im Stadtgebiet Schmalkalden sind zu richten an:
Stadtverwaltung Schmalkalden, Abt. Kultur und Sport, Frau Herrmann-Girnth,
Auer Gasse 6-8, 98574 Schmalkalden, Fax: 03683-6676153, E-Mail: k.herrmann-girnth@schmalkalden.de