Schuss mit Armbrust geht schief und verfehlt nur knapp den Nachbarn

In einem Bad Salzunger Stadtteil übte sich am Wochenende ein Mann in der Kunst des Schießens mit einer Armbrust. Anders als der berühmte Schweizer Eidgenosse Wilhelm Tell verfehlte er jedoch sein anvisiertes Ziel und sein Pfeil schlug dutzende Meter weiter auf dem Grundstück seines Nachbarn ein.

Der nur knapp verfehlte Nachbar informierte, höchst erschrocken, die Polizei Bad Salzungen. Diese konnte, die richtungsweisende Eigenschaft des abgeschossenen Armbrustpfeiles nutzend, die vermeintliche Abschussstelle lokalisieren und den Schützen ermitteln.

Obwohl der Schütze ehrlich reumütig sofort noch im Beisein der Polizisten bei seinem Nachbarn um Entschuldigung bat und dieser, trotz des gefährlichen Beschusses nicht das Kriegsbeil ausgrub, erstattete die Polizei Anzeige gegen den Schützen bei der zuständigen Waffenbehörde. Eine Armbrust ist gemäß Waffengesetz einer Schusswaffe gleichgestellt.

Obwohl sie von Personen ab einem Alter von 18 Jahren frei erworben werden kann, darf mit ihr nur auf Schießständen oder umfriedetem Besitztum geschossen werden. Hier muss aber garantiert sein, dass ein Geschoss nicht den umfriedeten Bereich verlässt. Ist dies, wenn auch nur fahrlässig, trotzdem der Fall, stellt dies einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar!