Leserbrief von René Günther
In der Einwohnversammlung am Dienstag zur Errichtung des 5G-Mastes am Höhn von Diedorf ging es teilweise heiß her. Die Anwohner waren erzürnt, weil ihnen ein 5G-Mobilfunkmast von Vodafone ohne Vorabinformation vor die Nase gesetzt wird.
Sie warfen dem amtierenden Bürgermeister Thomas Hugk vor, er habe seine Amtspflicht verletzt, die Einwohner bei der Entscheidung über die Zustimmung zum Bau und der Auswahl des Bauplatzes im Vorfeld einzubeziehen und auch über Risiken zu informieren.
Dies ist eigentlich gesetzlich vorgeschrieben und auch im Schreiben der Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie für Verkehr und digitale Infrastruktur gefordert (im Rhönkanal am 25.05.21 veröffentlichtes Schreiben).
Im Laufe der Veranstaltung stellte sich dann heraus, dass die Bauzustimmung im nicht öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung beschlossen worden ist. Der Ortsteilbürgermeister von Diedorf fühlte sich daher der angeordneten Verschwiegenheit verpflichtet, anstatt sich der Bevölkerung verpflichtet zu fühlen.
Im Grunde also ein schwerer Verfahrensfehler und es kommt noch viel schlimmer, denn sogar bei einer Ablehnung der Gemeinde, hätte das Land Thüringen aufgrund der politischen Agenda
von oben herab allein entschieden. Gerade im Naturschutzgebiet unseres schönen Biosphärenreservates ist das ein Unding!
Der von der Gemeinde eingeladene Vodafone-Experte beschwichtigte die Einwohner und beteuerte vehement die Ungefährlichkeit von Mobilfunkstrahlung und 5G für die Gesundheit von Mensch, Tier und Natur.
Die Anwohner sahen dies jedoch etwas anders und es hatte sich bereits eine Interessengemeinschaft für Mensch-, Tier- und Naturschutz zusammengefunden.
Die Interessengemeinschaft stellte am 26.05.21 bei der Gemeinde einen Eilantrag auf Baustopp, in denen mehrere unabhängige Studien zur Gesundheitsgefährdung von Mobilfunkstrahlen eingereicht wurden; u.a. auch die EU-Reflex-Studie von Prof. Dr. Franz Adlkofer, welche ein Krebsrisiko durch Mobilfunk beweist und erst kürzlich (11.12.20) gerichtlich bestätigt wurde.
Dabei geht z.B. die Stadt Schmalkalden mit gutem Beispiel voran. Sie hat den Ausbau von 5G mit einem Moratorium und der Beauftragung eines Mobilfunkkonzeptes zur Abklärung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen am 13.05.21 bereits gestoppt (siehe öffentl. Beschluss Reg.-Nr.: BV 044/20).
Die Begründung lautet (Zitat): "Die Unschädlichkeit der Mobilfunkvorgängertechnik, von der sich 5G strahlenmäßig kaum unterscheiden soll und seinerseits ebenso harmlos sei, ist nicht ausreichend. Eine umfassende und abschließende Gesundheitsprüfung ist nach Kenntnisstand des Stadtrates bisher nicht erfolgt.
Das rechtfertigt seitens der Stadt Schmalkalden die außerordentliche Maßnahme."
Damit kommt sie dem Vorsorgeprinzip zum gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung nach. Dieses besagt, dass vorsorgliches Handels zur Gefahrenabwehr Pflicht ist, wenn Schäden für die Umwelt mit einiger Wahrscheinlichkeit zu befürchten sind. (Quelle: umweltbundesamt.de/vorsorgeprinzip)
In Brüssel und Genf wurde der 5G-Ausbau ebenfalls wegen Missachtung der Strahlenstandards und Gefahr für Bevölkerung und Umwelt gestoppt, weil die Einwohner keine Versuchskaninchen seien, veröffentlichte die Augsburger-allgemeine.de. Erstaunlich, dass diese öffentliche Pressemitteilung vom Vodafone-Experten recht emotional als Lüge bezeichnet wurde.
Slowenien stoppt 5G sogar im ganzen Land. Viele andere Städte und Gemeinden folgen weltweit. (Quelle: diagnose-funk.org)
Die Diedorfer zweifeln nun, kurz vor der Kreistagswahl am Sonntag, ob der amtierenden Bürgermeister ihr Vertrauen noch verdient.
Sie fragen sich, wie es um die Demokratie in unserem Rechtsstaat derzeit bestellt ist, wenn politisch im Interesse von Industrie- und Mobilfunklobby über die Bevölkerung von oben nach unten entschieden wird, statt umgekehrt (Subsidiaritätsprinzip - vgl. Art. 28 GG, Art. 20 GG)
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