Information vom Wartburgkreis
Der Wartburgkreis hat heute eine neue Allgemeinverfügung erlassen, da beim Inzidenzwert, beim Belastungswert und bei der Hospitalisierungsrate die entsprechenden Schwellenwerte überschritten wurden. Es gilt ab sofort die Warnstufe 2.
So soll in Gedrängesituationen, in denen die gesetzlichen Mindestabstände von 1,5 Meter nicht eingehalten werden können, auch bei Aufenthalten unter freiem Himmel möglichst eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Dies gilt insbesondere in Warteschlangen, auf Wochenmärkten, im Wartebereich von Bushaltestellen und Busbahnhöfen.
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Der Zugang in geschlossene Räume infektionsgefährdeter Bereiche ist nur noch zulässig für asymptomatische geimpfte oder genesene Personen oder nach Vorlage eines negativen Testergebnisses - dabei ist auch ein handelsüblicher Antigenschnelltest möglich, sofern er vor Ort unter Aufsicht durchgeführt wird.
a) öffentlich frei oder gegen Entgelt zugängliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen soweit die Anzahl der teilnehmenden Personen 75 übersteigt;
b) Bewirtungen der Innengastronomie, ausgenommen sind die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen und Getränke sowie nichtöffentliche Betriebskantinen, Mensen und Nebenbetriebe an Bundesautobahnen;
c) Fitnessstudios, Saunen, Hallenbäder, Thermen und Sporthallen, vorbehaltlich der weiteren Regelungen der ThürSARS-CoV-2-KiJuSSpVO und die hierzu ergangenen Allgemeinverfügung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport;
d) entgeltliche Übernachtungsangebote bei Anreise und alle 72 Stunden während des Aufenthalts;
e) Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen.
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Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort. Hier die komplette Verfügung vom Wartburgkreis als Download.