Nach Entscheidung des Thüringer Kabinetts vom 16. November und einem entsprechenden Erlass des Thüringer Gesundheitsministeriums vom 17. November sind die Landkreise verpflichtet fast überall 2G ( Genesen & Geimpft ) einzuführen.
Es gibt aber keine 2G-Zugangsbeschränkungen für Arztpraxen, Krankenhäusern und Rehaeinrichtungen sowie weitere medizinische Einrichtungen.