Aktuelle Besucherregelung im Altenpflegeheim St.Elisabeth in Geisa

Auf Grund der steigenden Corona- Inzidenzen und zum Schutz ihrer Angehörigen gelten ab sofort und bis auf weiteres folgende Besuchsregelungen für das Altenpflegeheim St.Elisabeth in Geisa.

Der Zutritt in das Pflegeheim ist nur nach erfolgter Antigen-Schnelltestung, unabhängig vom Impf- oder Genesen-Status, gestattet!

Der Besuch der Bewohner ist auf einen engen Kontaktkreis zu beschränken (max 4 wiederkehrende Besucher pro Bewohner. Sprechen Sie sich bitte vorab in der Familie ab, wer diese Personen sind (kein Zutritt für Personen unter 12 Jahren, Personen mit Atemwegerkrankungen sowie Personen mit Hinweis auf aktives SARS CoV-2 Infektionsgeschehen)

Die Besuchszeit erfolgt ausschließlich nach telefonischer Terminabsprache (Termine können von Montag bis Freitag in der Zeit von 13.30- 16.00 Uhr unter der Telefonnummer 036967-78100 vereinbart werden.)

Bitte beachten Sie, dass ein Besuch ohne Terminvereinbarung nicht möglich ist!

Die Bewohner können bis zu 5 Tagen in der Woche für jeweils 1 Stunde von einer Person besucht werden, der Zugang mit Begleitperson kann individuell vereinbart werden

Melden Sie sich vor Betreten des Wohnbereiches an der Rezeption/ beim Besuchsdienst an

Tragen Sie während des gesamten Besuches eine FFP 2 Maske.

Halten Sie den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Meter ein.

Alternativ besteht die Möglichkeit ihre Angehörigen über Videotelefonie zu kontaktieren-> setzen Sie sich bitte mit den Betreuungskräften des Wohnbereiches in Verbindung, dieser wird einen Termin vereinbaren.

Zum Wohle ihres Angehörigen und zum Schutz aller Bewohner und Mitarbeiter unseres Hauses, bitten wir Sie sich an die Regelungen zu halten.

Wir behalten uns vor, bei Nichtbeachtung der Regeln, eine Verwarnung auszusprechen. Bei wiederholtem Verstoß wird ein Besuchsverbot ausgesprochen.