Bei einer Routinekontrolle fiel am Freitag, den 10.12.2021 gegen 20:30 Uhr ein 20-Jähriger auf, welcher mit seinem Fahrrad unterwegs war.
Dieser führte zugriffsbereit eine Gasdruckwaffe mit, welche von einer scharfen Schusswaffe auf den ersten Blick nicht zu unterscheiden ist. Die frei verkäufliche Waffe bedarf zum ordnungsgemäßen Führen eines kleinen Waffenscheins - den hatte der junge Mann nicht.
Das Exemplar wurde sichergestellt und der Betroffene, welcher den Gegenstand als eine "Spielzeugwaffe" bezeichnete, angezeigt.
Als bloßes Spielzeug gelten schusswaffenähnliche Gegenstände aus gutem Grund jedoch nur dann, wenn sie eine äußerst geringe Mündungsenergie der Geschosse aufweisen und zudem keine Anscheinswaffe darstellen. Beides war jedoch nicht der Fall.