Neue Besuchsregeln im Altenpflegeheim St. Elisabeth in Geisa

Gemäß der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus vom 29. April 2022 ist der Besuch der Pflegeeinrichtung St.Elisabeth in Geisa unter Beachtung folgender Punkte generell möglich:

Der Zutritt zur Einrichtung kann nur nach Vorlage eines gültigen Impf- oder Genesenen-Nachweis bzw. nach Vorlage eines negativen Testes (Antigen nicht älter als 24h, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) erfolgen!

Die Einrichtung bietet hierzu jeden Mittwoch in der Zeit von 14 Uhr bis 16 Uhr die Durchführung von Antigenschnelltests an, d.h. Besucher die der Testpflicht unterliegen und einen Besuch am Mittwoch oder Donnerstag nicht wahrnehmen können, sind selbstständig verpflichtet einen negativen Schnelltest(Selbsttest, Bescheinigung durch externe Stellen) nachzuweisen.

Generell ist ein Besuch unter Einhaltung der 3-G-Regel sowie nach vorheriger Terminvereinbarung, täglich im Zeitraum von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr möglich. Terminvereinbarung Montag bis Freitag im Zeitraum von 14.00 Uhr bis 16.00 ausschließlich unter der Rufnummer 036967-78100.

Beachten Sie, dass pro Bewohner nur 2 Besucher gleichzeitig zugelassen sind (kein Zutritt für Personen unter 6 Jahren, Personen mit Atemwegerkrankungen sowie Personen mit Hinweis auf aktives SARS CoV-2 Infektionsgeschehen).

Die Besuchszeit sollte 2 Stunden nicht überschreiten.

Der Besuch Ihrer Angehörigen erfolgt ausschließlich in deren Bewohnerzimmer, das Aufhalten in Gemeinschaftsräumen mit anderen Bewohnern des Wohnbereich ist nicht gestattet, alternativ steht das Außengelände oder die Cafeteria für Besuche nach Absprache zur Verfügung.

Melden Sie sich vor der Besuchszeit an der Rezeption bzw. am Wochenende auf dem Wohnbereich an.

Tragen Sie während des gesamten Besuches eine FFP2 Maske!

Die allgemeinen Hygieneregeln (Mindestabstand von 1,5 Meter, Händedesinfektion vor Besuch) behalten ihre Gültigkeit.

Die Mitnahme in die Häuslichkeit ist jederzeit möglich (Infoblatt zur Belehrung bitte unterschreiben !)

Geburtstagsfeiern sind bis zu einer Anzahl von 10 Personen unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen gestattet, bitte mindestens 1 Woche vorher in der Verwaltung anmelden.

Bei einem aktiven Infektionsgeschehen behalten wir uns eine Änderung der Besucherregelung vor.

Zum Wohle ihres Angehörigen und zum Schutz aller Bewohner und Mitarbeiter unseres Hauses, bitten wir Sie sich an die Regelungen zu halten.

Wir behalten uns vor, bei Nichtbeachtung der Regeln, eine Verwarnung auszusprechen. Bei wiederholtem Verstoß wird ein Besuchsverbot ausgesprochen.

Altenpflegeheim St. Elisabeht
Bahnhofstr. 29
36419 Geisa