Bereits am 15.08.2022 ereignete sich ein folgenschwerer Betrugsfall in Meiningen. Eine 82-jährige Dame erhielt von einem vermeintlichen Mitarbeiter eines Geldinstitutes einen Anruf.
Dieser teilte mit, dass ein gerichtliches Schreiben vorliege, welches die sofortige Sperrung des Kontos der Geschädigten nach sich ziehen würde.
Jedoch bot der falsche Bankmitarbeiter an, dass diese Sperrung umgangen werden könne, wenn die Dame sich bei einem Rechtsanwalt, dessen Telefonnummer durchgeben wurde, melden würde.
In der Annahme, dass es sich um einen real existierenden Anwalt handelt, rief die Geschädigte die Telefonnummer an. Der angebliche Anwalt teilte ihr mit, dass eine Kontosperrung aufgrund von Schulden aus einer Lotto-Gewinnspielteilnahme drohe.
Jedoch sei es möglich, diese Sperrung durch die Zahlung von 3.200 Euro zu verhindern. Die Seniorin erhielt die Anweisung das Bargeld in einem Umschlag zur Post zu bringen. Dies sollte sie per Einschreiben nach Berlin aufgeben.
Aus Angst vor der angedrohten Kontosperrung begab sich die 82-Jährige zur Bank und versandte den Brief an eine zuvor mitgeteilte Adresse in Berlin. Am Abend überkam sie ein ungutes Gefühl und begab sich zur Polizei, wo ihr erklärte wurde, dass sie Betrügern auf den Leim gegangen ist.
Eine entsprechende Anzeige wurde aufgenommen und nur durch das schnelle effektive Handeln der Beamten der Meininger Polizei konnte der Brief ausfindig gemacht werden.
Durch die problemlose und sehr gute Zusammenarbeit mit dem betreffenden Postunternehmen konnte das Geld an die Polizei zurückgesandt und nachfolgend an die Geschädigten herausgegeben werden. Die Ermittlungen zu den Betrügern dauern an.
Die Polizei warnt erneut davor, keinerlei Bargeld an Fremde herauszugeben, zu überwiesen oder zu versenden.
Sollten Sie telefonisch kontaktiert werden und es geht um ihr Geld, ihre Wertsachen oder ihre Bankdaten, lassen Sie sich nicht täuschen.
In den meisten Fällen sind Betrüger am anderen Ende der Leitung. Beenden Sie das Telefonat und lassen Sie sich niemals auf Forderungen ein.
Im Zweifelsfall bzw. wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist, verständigen Sie die Polizei!