Information des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
Die Geflügelpest hält den Landkreis Schmalkalden-Meiningen weiter in Atem.
Wie der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen heute mitteilt, ist mit großer Wahrscheinlichkeit ein zweiter Betrieb im Landkreis von der Geflügelpest betroffen.
Es handelt sich um eine private Entenhaltung mit circa 20 Tieren in Helmershausen. Der Betrieb war im Zuge der angeordneten Untersuchungen durch das Veterinäramt am 21. Januar beprobt worden.
Die Tiere zeigten sich zwar klinisch gesund, jedoch wurde in allen entnommenen Proben das Geflügelpest-Virus durch das Thüringer Landeslabor nachgewiesen.
Auch wenn die endgültige Bestätigung durch das nationale Referenzlabor noch aussteht, ist davon auszugehen, dass der Befund bestätigt wird.
Am vergangenen Freitag (20. Januar 2023) hatte das Friedrich-Löffler-Institut bereits den Ausbruch in einer Hühner- und Entenhaltung in Bettenhausen bestätigt.
„Dass Wassergeflügel keine sichtbaren Anzeichen einer Geflügelpest zeigt, ist durchaus typisch“, erläutert Amtstierarzt Dr. David Sporn.
„Dennoch sind die Tiere krank und scheiden massenhaft Viren aus, was wiederum eine große Gefahr für weitere Geflügelbestände darstellen kann.“
Der Betrieb ist ebenfalls am Fließgewässer „Herpf“ gelegen. Offenbar hatten die betroffenen Enten Auslauf in dem Fluss genossen und haben sich dabei bei Wildenten mit dem gefährlichen Virus angesteckt.
In dem Betrieb werden nun alle Enten getötet, außerdem findet eine grundhafte Reinigung und Desinfektion statt. Zudem wurden aufgrund des neuen Verdachtsfalls die Restriktionszonen angepasst.
So gehören nun auch die Orte Wohlmuthausen und Gerthausen zu der Schutzzone, in der alle Geflügelhaltungen durch das Veterinäramt inspiziert und beprobt werden.
Außerdem wurde die Überwachungszone um folgende Ortschaften erweitert: Stadt Kaltennordheim mit seinen Ortsteilen Kaltennordheim, Kaltenwestheim, Mittelsdorf, Kaltenlengsfeld und Melpers. In diesen Orten gilt nun ebenfalls eine Pflicht zum Aufstallen von Geflügel.
Das Veterinäramt appelliert an alle Geflügelhalter, die angeordneten Maßnahmen einzuhalten, insbesondere die Stallpflicht.
Außerdem werden alle Geflügelhalter, die sich bis jetzt nicht bei der Behörde registriert haben, aufgefordert, dies nachzuholen (Tel. 03693 / 485-8165).
Die Gebietskulisse sowie die geltenden Anordnungen finden sich auf der Homepage des Landratsamtes: www.lra-sm.de.
Folgende Gemeinden gehören zur Schutzzone:
- Gemeinde Rhönblick mit den Ortsteilen Bettenhausen, Geba, Gleimershausen, Helmershausen, Seeba, Stedtlingen, Wohlmuthausen und Gerthausen
- Ortsteil Träbes der Stadt Meiningen
Folgende Gemeinden gehören zur Überwachungszone:
- Belrieth
- Breitungen
- Einhausen
- Ellingshausen
- Erbenhausen
- Fambach (ohne Ortsteil Heßles)
- Grabfeld mit allen Ortsteilen
- Kaltennordheim mit den Ortsteilen Kaltennordheim, Kaltenwestheim, Mittelsdorf, Kaltenlengsfeld, Aschenhausen, Kaltensundheim, Oberkatz und Melpers
- Leutersdorf
- Mehmels
- Meiningen mit allen Ortsteilen
- Neubrunn
- Obermaßfeld-Grimmenthal
- Rhönblick mit den Ortsteilen Gerthausen, Haselbach, Hermanssfeld und Wohlmuthausen
- Rippershausen mit allen Ortsteilen
- Ritschenhausen
- Schmalkalden mit den Ortsteilen Wernshausen und Niederschmalkalden
- Schwallungen (ohne Ortsteil Eckardts)
- Sülzfeld
- Untermaßfeld
- Vachdorf
- Wasungen (ohne Ortsteile Metzels, Hümpfershausen)
Für Geflügelhalter, die ihre Tiere in einer dieser Zone halten, gelten folgende Anordnungen:
Überwachungszone (mind. 10 Kilometer Umkreis sowie weitere Risikogebiete)
- alle Geflügelhalter, die ihr Geflügel noch nicht bei der Veterinärbehörde gemeldet haben, haben dies umgehend nachzuholen
- bei Auffälligkeiten im Bestand (z.B. Rückgang der Legeleistung, vermehrt kranke Tiere) ist umgehend die Veterinärbehörde zu verständigen
- sollte Geflügel verenden, so ist dies zwingend der Veterinärbehörde anzuzeigen; die Tiere werden dann zur Untersuchung verbracht
- sämtliches Geflügel (außer Tauben) muss im Stall gehalten werden. Alternativ ist auch eine Haltung in der Voliere möglich, sofern die Maschenweite der Gitter 3cm nicht übersteigt.
Schutzzone (mind. 3 Kilometer Umkreis)
- alle Maßnahmen, die in der Überwachungszone angeordnet wurden, gelten hier ebenfalls
- die Behörde wird in den nächsten Tagen alle hier registrierten Geflügelhalter aufsuchen, die Bestände untersuchen und Proben nehmen. Diese Kontrollen sind zu dulden.