Die Bewerbungsfrist für das Medizin-Stipendium des Landkreises Schmalkalden-Meiningen ab dem kommenden Wintersemester läuft noch bis 30. Juli 2023.
Der Landkreis vergibt als einziger Landkreis in Thüringen ein eigenes Stipendium für Humanmediziner. Jedes Jahr werden zum jeweiligen Wintersemester bis zu drei Stipendien vergeben. Aktuell gibt es für dieses Jahr erst eine Bewerbung.
Die Chancen, ein Stipendium zu erhalten und sich monatlich 500 Euro zu sichern stehen also bei Erfüllung der Voraussetzungen sehr gut. So wie bei Pauline Fahr aus Zella-Mehlis im vergangenen Jahr.
Die 20-Jährige studiert derzeit an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena im vierten Semester Medizin und konnte auch durch das Medizin-Stipendium langfristig an die Region gebunden werden.
Ob sie nach ihrem Studium – gemäß der Vorgaben des Stipendiums – einen hausärztlichen Sitz im Landkreis oder eine Tätigkeit im Gesundheitsamt des Landkreises übernimmt, wisse sie noch nicht. Mit dem Stipendium wäre beides möglich.
„Ich denke, das Stipendium ist eine gute Möglichkeit, mehr Ärzte in der Region zu halten, weil man einen Anreiz hat. Das finde ich eine gut Idee“, macht die Studentin im Interview mit dem Berufswahlmagazin WiYou deutlich.
„Ich wusste, als ich angefangen habe zu studieren, noch nicht, in welche Stadt ich später mal gehen möchte.“ Dank des Landkreis-Stipendiums steht nun fest, dass ihre Zukunft in der Prachtregion Schmalkalden-Meiningen liegt.
Wer es Pauline gleichtun, Medizin studieren und im Anschluss im Landkreis Schmalkalden-Meiningen tätig sein möchte, kann sich noch bis 30. Juli beim Landkreis für ein Medizinstipendium bewerben.
Das Bewerbungsformular steht online unter www.lra-sm.de (Startseite links >> „Schnell gefunden“) zum Abruf bereit. Sollte zu diesem Zeitpunkt noch keine Immatrikulationsbescheinigung vorliegen, kann diese noch bis zur Bescheiderteilung nachgereicht werden.
Die Richtlinie, die ebenfalls auf der Internetseite des Landkreises (www.lra-sm.de >> „Schnell gefunden“) zum Download zur Verfügung steht, sieht vor, dass jährlich bis zu drei Studentinnen und Studenten ein Stipendium von jeweils monatlich 500 Euro erhalten – und das bis zu fünf Jahre lang.
Im Gegenzug verpflichten sich die Medizinstudenten nach dem Studium eine Hausarztpraxis im Landkreis zu gründen oder zu übernehmen und wenigstens fünf Jahre hier als Allgemeinmediziner tätig zu sein.
Alternativ ist es auch möglich, als Mediziner im Gesundheitsamt des Landkreises mindestens für die gleiche Zeitdauer zu arbeiten.
Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?
Antragsberechtigt sind Studierende, die an einer deutschen Universität oder im EU-Ausland die Fachrichtung Humanmedizin studieren. Vornehmlich sollten die Studierenden aus dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen stammen (z.B. bisheriger Wohnsitz, Schulbesuch etc.), aber auch ein Bezug zum Landkreis (z.B. ehrenamtliches Engagement, vorherige Ausbildung usw.) kann im Antrag beschrieben werden.
Die Stipendiaten sind verpflichtet, das Medizinstudium beziehungsweise die Facharztausbildung zügig zu meistern und die Prüfungen möglichst in der Regelstudienzeit abzulegen.
Sie verpflichten sich, alle praktischen Ausbildungsphasen und insbesondere das praktische Jahr im Landkreis Schmalkalden-Meiningen zu absolvieren.
Über die letztendliche Vergabe der Stipendien entscheidet ein Fachgremium. Die Bewilligung erfolgt über das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen.
Antragstellung
Das Stipendium ist beim
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Büro der Landrätin
Stabsstelle Kreisentwicklung
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
bis zum 30. Juli eines jeden Jahres für das folgende Wintersemester schriftlich zu beantragen.
Dem Antrag sind die folgenden Unterlagen beizufügen:
- Bewerbungsbogen
- ein Lebenslauf
- eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Universität und
- ggf. Empfehlungsschreiben.