Eine 75-jährige Frau wandte sich an die PI Bad Neustadt, da ein seit langem anhaltender Nachbarschaftsstreit für sie nicht mehr auszuhalten sei.
Nach ihrer Schilderung der genauen Umstände konnten von den Beamten bisher keine strafrechtlichen Handlungen der Nachbarn festgestellt werden, weshalb die Dame auf den Privatklageweg verwiesen wurde.