Ohne Wenn & Aber – Zuschuss für Kreisfeuerwehrverband Schmalkalden-Meiningen kommt

Schmalkalden-Meiningens Landrätin Peggy Greiser hat im Anschluss an die Kreistagssitzung am 14. Dezember 2023 noch einmal deutlich gemacht, dass der Zuschuss für den Kreisfeuerwehrverband in Höhe von 15.000 Euro mit dem Haushaltsbeschluss auch für das Jahr 2024 gesichert ist.

„Der Kreisfeuerwehrverband hat die 15.000 Euro in diesem Jahr erhalten und er wird sie auch im kommenden Jahr ausgezahlt bekommen. Sobald die Genehmigung für den Kreishaushalt Anfang des Jahres vorliegt, kann der Zuschuss beantragt werden“, unterstreicht die Landrätin.

Sie bittet aber auch um Verständnis, dass Grundsätze des Fördermittelrechts und der Vereinsförderung Beachtung finden müssen.

„Wir brauchen einen ordnungsgemäßen Antrag und eine ordnungsgemäße Verwendungsnachweisführung, damit uns hier nicht irgendwann ein Rechnungsprüfungsamt aufs Dach steigt“, erklärt die Landrätin.

Die Unterstützung des Kreisfeuerwehrverbandes ist eine freiwillige Leistung, die für den Landkreis und den Kreistag nicht zur Disposition stehe.

„Insbesondere die Förderung der so wichtigen ehrenamtlichen Arbeit, der Mitgliedergewinnung, der Nachwuchsarbeit, aber auch der Initiierung von Weiterbildungen sind ungemein wichtige Aufgaben des Kreisfeuerwehrverbandes, die für den Landkreis einen hohen Stellenwert haben – die sogar noch ausgebaut werden könnten.“

Derzeit verwendet der Kreisfeuerwehrverband die Kreismittel in erster Linie für Feierlichkeiten wie das Treffen der Alters- und Ehrenkameraden, das Frauentreffen oder das Kreisjugendfeuerwehrzeltlager.

„Mit unserer überarbeiteten Förderrichtlinie wollen wir die institutionelle Förderung, also einen Zuschuss für die laufenden Tätigkeiten des Kreisfeuerwehrverbandes, implementieren“, so die Landrätin.

Sie sei zuversichtlich, dass diese Förderrichtlinie dann nach erneuter Vorabstimmung im Kreis- und Finanzausschuss im Februar im Kreistag beschlossen werden kann.

Der Zuschuss für den Kreisfeuerwehrverband in 2024 werde aber unabhängig davon nach entsprechendem Antrag ausgezahlt – ohne Wenn und Aber! „Egal ob Fehlbedarfs- oder Anteilsfinanzierung – die 15.000 Euro sind Safe und können fließen!“

Im Übrigen sei der zweite Teil der Richtlinie nicht minder wichtig, wonach sich der Landkreis auf den Weg macht, die Beschaffung und Installation von elektronischen Sirenen zur Alarmierung der Gefahrenabwehrkräfte, Warnung und Entwarnung der Bevölkerung in den Städten und Gemeinden zu fördern.

„Hier sind die Bundes- und Landesmittel nicht ausreichend und wir springen im Rahmen unserer Möglichkeiten zur Sicherheit unserer Bürger in die Bresche“, so die Landrätin.

Auch darüber hinaus habe der Landkreis im Kreishausalt aktuell für das kommende Jahr Investitionsmittel für den Bereich Ordnung und Sicherheit, insbesondere Technik für den Katastrophenschutz, in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro eingestellt.

„Unsere Feuerwehren spielen nicht nur eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung von Bränden, Unfällen und anderen Notfällen.

Sie sind oft die Ersten vor Ort, wenn Menschen in Gefahr sind, sei es bei Verkehrsunfällen, aber auch bei Naturkatastrophen oder anderen akuten Situationen.

Wir als Landkreis werden für den überörtlichen Bereich unseren Teil dazu beitragen, dass die Kameraden bestmöglich ausgerüstet in diese Einsätze gehen“, so Greiser.