Vermeintlicher Diebstahl aus Kellerabteil

Durch den Bewohner eines Mehrfamilienhauses wurde der Diebstahl eines Pedelecs und dreier Werkzeugmaschinen aus seinem Kellerabteil mitgeteilt.

Nachdem die polizeiliche Tatbestandsaufnahme abgeschlossen war, meldete sich der Bewohner am nächsten Tag und teilte mit, dass es sich bei dem angezeigten „Diebstahl“ lediglich um ein Missverständnis handelt, da die „entwendeten“ Gegenstände von seiner Tochter ausgeliehen wurden und diese ihm diesen Umstand nicht gleich mitgeteilt hatte.