Kulturlandschaft mit vielen Traditionen – Hilders ist jetzt „Tourismusort“

Mitteilung der Marktgemeinde Hilders

Die Marktgemeinde Hilders im Landkreis Fulda erfüllt alle Voraussetzungen, die in einem „Tourismusort“ vorzuhalten sind. Auf das begehrte Prädikat hatte sich die die Gemeinde 2023 erstmals beworben.

Der Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte beim Regierungspräsidium (RP) Kassel hat nach eingehender Prüfung einstimmig beschlossen, die Empfehlung für die erstmalige Anerkennung als „Tourismusort“ auszusprechen.

Regierungspräsident Mark Weinmeister freute sich, dass Hilders zusammen mit der Stadt Fulda zu den beiden ersten Kommunen gehört, die im Landkreis Fulda den Titel „Tourismusort“ führen dürfen.

„Touristische Infrastruktur zu erhalten und auszubauen nutzt langfristig allen Beteiligten“, sagte Weinmeister anlässlich der Überreichung der Prädikatisierungs-Urkunde an Bürgermeister Ronny Günkel. Diese fand im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Regierungspräsidium Kassel statt.

„Zufriedene Gäste kommen wieder, Unternehmen können mit intakter touristischer Infrastruktur und guten Freizeitangeboten werben, und auch für Einwohnerinnen und Einwohner der Tourismusorte selbst ist ein attraktives Umfeld ein Gewinn.“

Tourismusorte müssen mehr als doppelt so viele Übernachtungen wie Einwohnerinnen und Einwohner aufweisen.

Ferner müssen sie sich durch ihre landschaftliche Lage oder durch bedeutende kulturelle Einrichtungen wie Museen und Theater, internationale Veranstaltungen oder sonstige bedeutenden Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung oder durch geeignete Angebote für Naherholung von anderen Orten abheben.

„Die Marktgemeinde Hilders mit ihren 11 Ortsteilen liegt malerisch im Ulstertal am Dreiländereck Hessen-Thüringen-Bayern. Das Gemeindegebiet gehört zur Hochrhön und liegt im Naturpark Hessische Rhön, inmitten des länderübergreifenden UNESCO-Biosphärenreservats.

Die Rhön ist eine Kulturlandschaft mit vielen eigenen Traditionen, die in Hilders und seinen Ortsteilen besonders gepflegt werden – mit Festivitäten und Darbietungen, die die Gäste immer wieder in ihren Bann ziehen.

Ob Fasching, Hutzelfeuer, Michaelismarkt oder Viehabtrieb – es sind unvergessliche Tage, an denen sich die Gastfreundschaft und Herzlichkeit der Einwohnerinnen und Einwohner aufs Schönste zeigen. 50.000 bis 60.000 Übernachtungsgäste sprechen Jahr für Jahr eine deutliche Sprache!“, so Weinmeister, der Hilders herzlich zur erstmaligen Anerkennung als Tourismusort gratulierte.

2023 stellte die Marktgemeinde Hilders den Antrag auf Erstanerkennung des Prädikats „Tourismusort“. Gleichzeitig wurde auf eine Weiterführung der Prädikate „Luftkurort“ für die Kerngemeinde sowie „Erholungsort“ für die Ortsteile Batten-Findlos und Simmershausen verzichtet.

Der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte empfahl in seiner Sitzung am 22.11.2023 das Prädikat „Tourismusort“ erstmalig anzuerkennen.

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum stimmte dieser Empfehlung abschließend zu. Der Bestätigungsbescheid erging am 20.03.2024.

In Hessen gibt es mit Fulda und Hilders nunmehr 26 Tourismusorte. Der Titel berechtigt zur Erhebung eines Tourismusbeitrags von Übernachtungsgästen, dessen Aufkommen in die touristische Infrastruktur und das Touristikmarketing fließen muss. Die Details müssen die Kommunen in einer Satzung festlegen.

Hintergrund:

Die vom Deutschen Heilbäderverband e.V. und vom Deutschen Tourismusverband e.V. herausgegebenen „Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen“ in ihrer jeweils neuesten Fassung sind maßgebend für die Definition und die Beurteilung der jeweils zur Anerkennung erforderlichen Kriterien für die Prädikate Heilbad bis Erholungsort.

Zur fachlichen Beratung ist beim RP Kassel der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte gebildet worden.

Ihm werden sämtliche Prädikatisierungsanträge, Unterlagen für Überprüfungsverfahren sowie Grundsatzfragen der Prädikatisierung zur Beratung vorgelegt.

Nach Erörterung beschließt der Fachausschuss über die vorliegenden Anträge und leitet die entsprechenden Empfehlungen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) zu, das abschließend über die Anträge entscheidet.

Die formelle Verleihung des Prädikats erfolgt dann durch einen Anerkennungsbescheid des Regierungspräsidiums Kassel sowie eine Urkunde des HMWVW.

Spätestens nach zehn Jahren ist das Prädikat zu überprüfen. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, so ist die Anerknnung des Prädikats zu widerrufen.

Einen Rechtsanspruch auf Verleihung bzw. Beibehaltung des Prädikats besteht nicht. In Hessen gibt es derzeit 144 prädikatisierte Orte/Ortsteile (Stand 20.03.2024).