Mitteilung der WerraEnergie GmbH
Mit welchen Energieträgern werde ich zukünftig heizen? Diese und andere Fragen möchte die Stadt Vacha mit Hilfe einer kommunalen Wärmeplanung beantworten.
Zur Erstellung der Planung hat die Stadt die WerraEnergieDienste GmbH aus Bad Salzungen beauftragt. Die fertigen Ergebnisse sollen bis Ende 2025 für das gesamte Stadtgebiet vorliegen.
Bürgermeister Martin Müller betont: „Das Thema Heizen bewegt viele Menschen. Unser Wärmeplan soll eine Orientierungshilfe für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sein, die vor einem Heizungstausch oder größeren Modernisierungsmaßnahmen stehen. Wichtig ist: Der Wärmeplan ist eine Empfehlung, aber keine rechtlich verbindliche Vorgabe.“
Der Fahrplan zur Kommunalen Wärmeplanung
Der Prozess der Wärmeplanung umfasst vier Phasen. Zu Beginn wird eine Bestandsaufnahme des Wärmebedarfes und der Energieinfrastruktur erstellt. Diese dient als Grundlage für die Analyse von Energieeinsparpotenzialen in den Bereichen Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme. Im weiteren Verlauf wird das lokale Potenzial für erneuerbare Energien ermittelt.
Auf Basis dieser Ergebnisse wird ein Zielszenario sowie eine Wärmestrategie entwickelt. Der Wärmeplan identifiziert auch potenzielle Gebiete in Vacha, die sich für ein Wärmenetz, ein Wasserstoffnetz oder eine dezentrale Versorgung von Gebäuden mit Anlagen wie Wärmepumpen eignen. Darauf aufbauend soll eine kommunale Wärmewendestrategie mit einem Maßnahmenkatalog erarbeitet werden.
Um die Bürgerinnen und Bürger umfassend zu informieren, wird es während des gesamten Planungsprozesses Informationsveranstaltungen geben.
Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit eigene Ideen, Anregungen und Hinweise einzubringen. Zudem wird der aktuelle Planungsstand auf der Homepage der Stadt Vacha veröffentlicht.
Der Finale Stand des Wärmeplans wird dann mindestens einen Monat vor Beschluss öffentlich zugänglich gemacht.
Alle Informationen zur kommunalen Wärmeplanung werden auf der Homepage der Stadt unter folgender Adresse bereitgestellt: www.stadt-vacha.de.
Hinweise und Stellungnahmen können an folgende Adresse übermittelt werden:
Stadt Vacha
Bahnhofstraße 21
36404 Vacha
E-Mail: allgemein@vacha.de
Übergangsfrist beim Heizungstausch gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) bis Juni 2028
Zum 1. Januar 2024 ist das "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" in Kraft getreten. Damit einhergehend ist die Verpflichtung für Kommunen unter 100.000 Einwohner, eine Wärmeplanung bis spätestens 30. Juni 2028 vorzulegen.
Das Gesetz besagt, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Durch den Anschluss an ein Wärmenetz oder durch die Installation einer Wärmepumpe ist diese Auflage automatisch erfüllt. Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und auch repariert werden.
Die neuen Regelungen gelten zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. Für alle anderen Gebäude in Vacha (Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken) gibt es eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2028.
Wer seine Heizung tauschen möchte und dabei auf 65 Prozent erneuerbare Energie umsteigt, kann unter Umständen eine staatliche Förderung nutzen.
Seit 1. Januar 2024 gibt es bei Umstellung auf 65 Prozent Erneuerbare für Hauseigentümer, Vermietende, Unternehmen, gemeinnützige Vereine und Kommunen eine Gesamtförderung in Höhe von bis zu 70 Prozent der Investitionskosten für Wärmeerzeuger.
Informationen dazu und zu weiteren Fördermöglichkeiten gibt es im Internet unter www.energiewechsel.de/beg beziehungsweise www.bafa.de/beg