Gastbeitrag von Christopher Eichler
Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen beobachtet die aktuellen Diskussionen und Entwicklungen in Suhl rund um die geplante Einführung des Gemeinschaftstarifs „Rhön – Rennsteig – Werratal“ zwischen der Stadt Suhl und dem Landkreis, sehr aufmerksam.
Nach dem kürzlichen Beschluss des Suhler Stadtrates, die Einführung zunächst auszusetzen, hat der Landkreis seinerseits ausdrücklich erneut das Gespräch mit der Stadt und den beteiligten Verkehrsunternehmen gesucht. Entsprechende Treffen auf Arbeitsebene fanden in der vergangenen Woche und am Montag statt.
Dabei wurde deutlich: Alle Beteiligten wollen weiterhin an dem gemeinsamen Ziel arbeiten, den Gemeinschaftstarif zum 1. Januar 2027 einzuführen.
Gleichzeitig besteht Einigkeit darüber, dass zuvor noch wichtige technische und finanzielle Fragen geklärt werden müssen. Dazu gehören insbesondere die konkrete Ausgestaltung der Einnahmeaufteilung zwischen den Verkehrsunternehmen sowie die Frage, welche technischen Voraussetzungen noch zu schaffen sind.
Die entsprechenden Arbeiten zur Einnahmeaufteilung sind bereits weit fortgeschritten. Die jetzt als Grundlage für die erste Einnahmeaufteilung vorgesehene VMT-Verkehrserhebung wurde inzwischen auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2027 verschoben.
Aus Sicht der Beteiligten bietet es sich daher an, diese Erhebung bereits im Rahmen eines geltenden Gemeinschaftstarifs durchzuführen, um die tatsächliche Nachfrage nach dem neuen Gemeinschaftstarif zu erfassen. Eine zusätzliche und zeitgleiche, kostenintensive eigene Erhebung durch einen weiteren Dienstleister soll dadurch vermieden werden.
Auch die technischen Voraussetzungen für den Tarif sollen nun zeitnah durch die Verkehrsunternehmen geprüft und die notwendigen Schritte zwischen den Beteiligten kurzfristig abgestimmt werden.
Für den Landkreis bleibt die Einführung des neuen Tarifmodells als Basis für den Gemeinschaftstarif ein wichtiger Baustein für einen attraktiveren und einfacher nutzbaren Nahverkehr in der Region.
Dementsprechend klar war auch der Beschluss des Kreistages formuliert, dass Tarifsystem zum 1. Januar 2027 vollständig umzustellen.
Das neue Tarifsystem soll dann als Grundlage dienen, um auch mit Suhl einen gemeinsamen Tarif und einen Fahrschein zu ermöglichen.
Der Tarif würde insbesondere die Nutzung von Busverbindungen über die Kreisgrenze hinweg deutlich vereinfachen und eine durchgängige und für den Fahrgast nachvollziehbare Tarifstruktur im Bediengebiet der MBB ermöglichen. Gleichzeitig können damit überhaupt erst weitere digitale Tarifangebote realisiert und umgesetzt werden.
Die bisherige kostenlose Anerkennung der SNG-Karten in den Bussen der MBB endet durch die Tarifumstellung allerdings automatisch zum 31. Dezember 2026 gemäß Kreistagsbeschluss.
Diese Regelung hatte der Landkreis als kurze Zwischenlösung und im Sinne des gemeinsamen Projektes im Jahr 2022 gewährt. Diese vollständig vom Landkreis finanzierte Zwischenlösung war nur für den Zeitraum der gemeinsamen Tariferstellung gedacht und nicht als Dauerlösung.
Sollte sich Suhl nun doch gegen eine Beteiligung am Gemeinschaftstarif entscheiden und damit keine gemeinsame Einnahmeaufteilung zustande kommen, droht insbesondere den Fahrgästen in Suhl und Zella-Mehlis erneut das vormalige Problem, für die Nutzung von SNG- und MBB-Bussen zwei Fahrausweise erwerben zu müssen – wenn sie beide Angebote nutzen möchten oder zum Umstieg gezwungen sind.
Der Landkreis hat seine Bereitschaft zur weiteren Zusammenarbeit auch nach dem aktuellen Suhler Stadtratsbeschluss zur Aussetzung der gemeinsamen Einführung ausdrücklich signalisiert und das Gespräch mit den Verantwortlichen aktiv gesucht.
Auch der Zella-Mehliser Bürgermeister Torsten Widder, der als Vorsitzender des Kreisentwicklungsausschusses den Prozess aktiv begleitet, wirbt für eine gemeinsame Lösung insbesondere im Sinne der Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV in Zella-Mehlis und Suhl.
Weitere Gespräche stehen an, mit dem Ziel, die noch offenen Fragen gemeinsam und zeitnah zu klären. Zielstellung bleibt, eine gemeinsame Lösung zu finden und die Einführung des Gemeinschaftstarifs zum 1. Januar 2027 zu ermöglichen.



