Der Landkreis Bad Kissingen hat an Landwirte bzw. landwirtschaftliche Betriebe Flächen verpachtet und mit diesen landwirtschaftliche Pachtverträge geschlossen.
In diesen Pachtverträgen ist als Fälligkeit der jährlichen Pacht der 1. November genannt. Ein gesondertes nochmaliges Anschreiben ist nicht vorgesehen.
Das Landratsamt bittet deshalb die Betroffenen, soweit dies noch nicht erledigt ist, den jeweils fälligen Pachtbetrag für das laufende Kalenderjahr bis spätestens 1. November 2026 auf ein Konto des Landkreises zu überweisen.