Gastbeitrag von Claudia Volland
Wie verändern neue gesetzliche Vorgaben, digitale Prozesse und strukturelle Reformen die Soziale Arbeit im Gesundheitswesen? Dieser Frage widmeten sich am Montag rund 40 Teilnehmende aus unterschiedlichen Bereichen der Sozialen Arbeit im Gesundheitswesen bei der 15. Fachtagung der HESCURO KLINIK Bad Bocklet im Kursaal Bad Bocklet.
Unter dem Schwerpunktthema „Digitalisierung im Entlassmanagement – Aktuelle Entwicklungen und Ausblick“ boten Fachvorträge und Diskussionsrunden Gelegenheit, Erfahrungen aus der Praxis auszutauschen und gemeinsame Herausforderungen zu beleuchten.
Entlassung und Digitalisierung
Sibylle Kraus, Vorstandsmitglied der Deutschen Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen (DVSG) und Leiterin des Sozialdienstes und Case Managements der Alexianer St. Hedwig Kliniken Berlin, informierte über Neuerungen im Entlassmanagement und die Auswirkungen der Krankenhausreform.
Die Vorbereitung der Entlassung der Patientinnen und Patienten sei Teil der Behandlung, erklärte sie: Sie solle eine nahtlose Weiterversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt sicherstellen.
Dafür seien klare Zuständigkeiten in Bereichen wie der Arzneimittelversorgung, der Pflege und der Rehabilitation sowie eine überprüfbare Qualitätssicherung erforderlich.
„Entlassmanagement muss eine verlässliche Versorgung über den Krankenhausaufenthalt hinaus sicherstellen. Dafür braucht es klare Verantwortlichkeiten und gut abgestimmte Abläufe, die in der Praxis funktionieren“, betonte Kraus.
Ein weiteres Thema war die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Kraus gab Einblicke in die Telematikinfrastruktur (TI), die elektronische Patientenakte (ePA) und digitale Kommunikationswege wie KIM (Kommunikation im Medizinwesen).
Auch die digitale Antragstellung für Anschlussrehabilitation sowie die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) wurden thematisiert.
Dabei wurde deutlich, dass digitale Anwendungen zunehmend im Versorgungsalltag ankommen. Ihr tatsächlicher Nutzen hängt jedoch maßgeblich von stabilen Schnittstellen, einer reibungslosen Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern, Krankenkassen und Reha-Einrichtungen sowie der konsequenten Nutzung der vorhandenen Infrastruktur ab.
Sozialrecht bei schwerer Erkrankung
Am Nachmittag referierte Steve Metz, Kreisgeschäftsführer des VdK Bad Kissingen, zu sozialrechtlichen Themen. Er erläuterte den Grad der Behinderung, zentrale Punkte bei der Antragstellung sowie Bedeutung, Voraussetzungen und arbeitsrechtlichen Folgen einer Gleichstellung.
Im Mittelpunkt standen außerdem Fragen zur sozialen und finanziellen Absicherung bei schwerer Erkrankung: vom Krankengeld und dem Ende des Anspruchs bis zur Rente wegen Erwerbsminderung.
„Wer schwer erkrankt, muss sich häufig neben der gesundheitlichen Situation auch mit Fragen der sozialen und finanziellen Absicherung auseinandersetzen. Umso wichtiger ist es, die eigenen Ansprüche zu kennen und passende Unterstützung in Anspruch nehmen zu können“, so Metz.
Die Fachtagung bot den Teilnehmenden wertvolle fachliche Impulse und Gelegenheit zum Austausch, um aktuelle Entwicklungen zu diskutieren und die sektorenübergreifende Zusammenarbeit in der Versorgung von Patientinnen und Patienten weiter zu stärken.

