Am Abend des 30.10.2026 versuchte sich ein amtsbekannter 38-jähriger Obdachloser in einem Lebensmittelladen in Meiningen an zwei Büchsen Gulaschsuppen unerlaubt zu bereichern.
Eine Mitarbeitern des Ladens beobachtete den Täter während der Tathandlung und sprach diesen kurz später darauf an. Er gab das Beutegut freiwillig heraus und erhielt ein Hausverbot über die Dauer von einem Jahr.
Ein Ermittlungsverfahren wurde gegen den Täter eingeleitet.