Am Mittwoch wurden mehrere Personen dabei beobachtet, wie sie zwischen einem Lebensmitteldiscounter und einem Sportbekleidungsgeschäft in der Meininger Straße in Bad Neustadt Alkohol konsumierten.
Der Verzehr von Alkohol ist im dortigen Bereich per kommunaler Verordnung untersagt. Im ersten Fall wurde gegen 11.00 Uhr eine Gruppe von drei Männern im Alter von 42 bis 53 Jahren, im zweiten Fall ein 27-jähriger Mann per Anzeige beanstandet.