Der für Etterwinden zuständige Kontaktbereichsbeamte bemerkte am 14.06.2023 in der dortigen Ortslage ein Fahrzeug im fließenden Verkehr, an welchem keine Kennzeichen angebracht waren.
Er kontrollierte dieses in der Folge und stellte fest, dass der Nissan weder zugelassen noch versichert war.
Der 37 Jahre alte Fahrzeugführer musste die Fahrt daraufhin beenden und sieht sich nun mit einem Strafverfahren aufgrund eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz konfrontiert.