Am Mittwoch, um 21:45 Uhr, wurde ein 22-jähriger Mann mit seinem Pkw in Bad Neustadt einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Da im Fahrzeugschein Änderungen am Fahrzeug eingetragen waren, wurden diese vor Ort in Augenschein genommen.
Beim Öffnen der Motorhaube wurde festgestellt, dass die Abdeckung des Motorblocks sowie des Luftfilters nicht vorhanden waren. Das hierdurch veränderte Fahrgeräuschverhalten führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Die Abdeckung des Luftfilters hatte der Fahrzeugführer im Kofferraum und wurde vor Ort wieder aufgeschraubt. Wegen dieser Verkehrsordnungswidrigkeit wird Anzeige gegen den Fahrzeugführer erstattet.