Alleinerziehend und der andere Elternteil zahlt keinen oder zu wenig Unterhalt? Dann kann bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für das gemeinsame Kind bestehen.
Um dies zu prüfen, können Betroffene aus dem Wartburgkreis jetzt auch Unterhaltsvorschuss online beantragen. Natürlich können auch weiterhin Anträge auf Unterhaltsvorschuss in Papierform gestellt werden. Hierfür stehen die Sachbearbeiterinnen der Unterhaltsvorschussstelle des Landratsamtes Wartburgkreis zur Verfügung.
Die Fallzuständigkeiten und Kontaktdaten sowie weitere Informationen hierzu können online eingesehen werden unter: www.wartburgkreis.de. Auf dieser Seite findet sich zudem der Zugang zum Online-Portal.