Gastbeitrag von Mark Molter
Seit circa zwei Jahren arbeitet die Europäische Union an einem Gesetzentwurf zum Schutz der Urheber. Bis hierhin ist das natürlich ein löblicher Ansatz.
Aber nach und nach und „besonders im Internet“ zu sehen ist, regt sich starke Kritik an dem aktuellen Gesetzentwurf. Aber warum ist das so?
Hier muss man das gesamte Problem betrachten.
Als erster und Anfangs wesentlicher Kritikpunkt stand, dass dieses Gesetz komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit entworfen wurde. Es gab keinerlei Mitspracherecht. Besonders kritisiert wird hier gesehen, dass der Gesetzentwurf durch größere Medienhäuser wie zum Beispiel Bertelsmann angestoßen wurde.
Als zweiten Punkt kritisieren viele den jetzigen Gesetzentwurf als komplett unumsetzbar und sehr schlecht ausformuliert. Dieser lässt viele Hintertüren wie zum Beispiel für einen Uploadfilter.
Was ist eigentlich ein Uploadfilter?
Ein Uploadfilter ist eigentlich nichts anderes als ein hochentwickeltes Computerprogramm was alle Inhalte die irgendwo, irgendwann, irgendwie ins Internet geladen werden. Dieser sogenannte Uploadfilter liest, überprüft und wertet alles aus, was ins Internet geladen wird und schlussendlich zensiert er dann auch selbstständig diese Inhalte.
Hiermit sind natürlich sämtliche sozialen Netzwerke und auch Kommunikationswege mit eingeschlossen. Zum Beispiel: Facebook, WhatsApp, YouTube, Twitter, Instagram, Blogs, Private Webseiten mit Kommentarfunktion und alles vergleichbare. Die Filter funktionieren nicht optimal und im Zweifel wird alles gelöscht und gesperrt. Artikel 13 zu einer kompletten Zensur des Internets führen. Zumindest ist das die Befürchtung.
Einseitige Berichterstattung
Der Grund für meinen Artikel nun ist zum einen, dass ich aufklären möchte und die heute Journal Sendung des ZDF vom 18.03.2019. Hier spricht sich das ZDF für Uploadfilter aus und was auch ein Streitpunkt ist „gegen Livestreams“.
Jeder will ein vernünftiges Urheberrecht und einen Schutz auch der eigenen Werke.
Aber wir möchten, dass der Vertrag sauber ausgehandelt wird und keine Vorteile für Medienkonzerne enthält. Vor allen Dingen kein Uploadfilter notwendig wird!
EU Urheberrechtsreform Artikel 13 Gesetzestext: https://juliareda.eu/2019/02/artikel-13-endgueltig/