In der Gemeinschaftsunterkunft in Merkers kam es am Dienstagabend (28.05.2019) zu einem gewalttätigen Zwischenfall, bei dem mehrere Personen verletzt wurden.
Hauptverdächtiger ist ein Libyer, der bereits eine lange Liste von Ermittlungs- und Strafverfahren vorzuweisen hat. Dazu kommen zahlreiche Verstöße gegen die Hausordnung in der Gemeinschaftsunterkunft Merkers.
Alle Bemühungen der Mitarbeiter des Landratsamtes, die betreffende Person mit den ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln und Sanktionen zu einem respektvollen Miteinander zu bewegen, sind bislang gescheitert.
Auch zwei dringliche Schreiben des Landratsamtes an die Staatsanwaltschaft mit der Bitte um eine Beschleunigung von Ermittlungsverfahren, hatten keine Sanktionen oder Haftbefehle seitens der Staatsanwaltschaft zur Folge.
„Ich verurteile dies auf das Schärfste“, sagt Landrat Reinhard Krebs, der kein Verständnis für das Agieren der Staatsanwaltschaft aufbringen kann. „Das ist ein Schlag ins Gesicht derer, die verletzt wurden und auch der Polizei, die den Betroffenen schon mehrfach in Gewahrsam nehmen und immer wieder zurückbringen musste. Dieser Mensch hat das Gastrecht in unserem Land verwirkt! Wenn diese wiederholten Gesetzesverstöße keine rechtstaatlichen Konsequenzen nach sich ziehen, hat dies eine verheerende Wirkung auf die anderen Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft und die Einwohner der Gemeinde.“
Das Land Thüringen lehnt die Rücknahme derartiger Härtefälle bis jetzt ab und verteilt diese weiter in die Landkreise.
Die Bemühungen des Landrates, den straffälligen Asylbewerber heute nach Suhl in die Erstaufnahmeunterkunft verbringen zu lassen, wo wesentlich bessere Bewachungsmöglichkeiten bestehen, hatte bisher noch keinen Erfolg. Der straffällige Asylbewerber muss daher heute erneut in die Gemeinschaftsunterkunft zurücküberstellt werden.