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Hasenpest im Landkreis Rhön-Grabfeld nachgewiesen

Mitteilung des Landkreises Rhön-Grabfeld

Bei einem verendet aufgefundenen Feldhasen im Jagdrevier Bad Neustadt wurde durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) Hasenpest (Tularämie) festgestellt.

Da es sich hierbei um eine Zoonose – eine vom Tier auf den Menschen übertragbare Infektionskrankheit – handelt, wird die Bevölkerung, insbesondere Spaziergänger, Hundehalter und die Jägerschaft, zu erhöhter Wachsamkeit und Vorsicht aufgerufen.

Die Hasenpest wird durch das Bakterium Francisella tularensis ausgelöst. Betroffen sind vor allem wildlebende Hasen und Kaninchen, aber auch Nagetiere wie Mäuse oder Ratten können den Erreger in sich tragen.

Erkrankte Tiere zeigen eine auffällige Schwäche, Mattigkeit, Abmagerung und verlieren aufgrund der Entkräftung ihre natürliche Scheu (Ausbleiben des Fluchtreflexes). Die Erkrankung verläuft für die Tiere meist in kurzer Zeit tödlich.

Eine Übertragung auf den Menschen erfolgt in den meisten Fällen durch den direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Kadavern (Schmierinfektion).

Der Erreger kann jedoch auch über kleine Hautwunden, das Einatmen von infektiösem Staub, den Verzehr von nicht ausreichend durchgegartem Fleisch oder durch Bisse von Zecken und Insekten übertragen werden. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet nicht statt.

Beim Menschen äußert sich die Krankheit nach einer Inkubationszeit von meist drei bis fünf Tagen durch plötzliches hohes Fieber, grippeähnliche Symptome, Kopf- und Gliederschmerzen sowie eine schmerzhafte Schwellung der Lymphknoten.

An der Eintrittsstelle des Erregers kann sich zudem ein schlecht heilendes Geschwür bilden. Die Infektion ist bei rechtzeitiger Diagnose gut mit Antibiotika behandelbar.

So schützt ihr euch und eure Tiere:

  • Wildtiere nicht berühren: Haltet Abstand zu lebenden und toten Feldhasen, Wildkaninchen und Nagetieren.
  • Hunde anleinen: Verhindert den Kontakt mit kranken Wildtieren und Tierkadavern.
  • Funde melden: Berührt auffällige oder tote Feldhasen nicht. Meldet diese der Unteren Jagdbehörde, dem Veterinäramt oder dem zuständigen Revierpächter.
  • Hygiene beachten: Beim Umgang mit Wildtieren und Wildbret geeignete Schutzmaßnahmen treffen.
  • Wildfleisch vollständig durchgaren.

Wichtig: Bei entsprechenden Beschwerden nach einem Tierkontakt sollte ärztlicher Rat eingeholt werden.