Gastbeitrag von Sandra Blume
Auch für den Monat Juni 2020 wurde die Zahlung der Hortgebühren für Schulhorte an den Grundschulen in Trägerschaft des Wartburgkreises ausgesetzt.
Das bedeutet, für den Monat Juni 2020 ist zur Fälligkeit 1. Juni 2020 kein Einzug der Hortgebühren bei den Eltern erfolgt, welche ein SEPA-Mandat erteilt haben.
Des Weiteren werden die Eltern, die einen Dauerauftrag zur Zahlung der Hortgebühren eingerichtet haben gebeten, diesen für Juni 2020 auszusetzen.
Bereits eingegangene oder im Mai eingehende Zahlungen werden den Einzahlern erstattet. Die Anpassung der Gebührenbescheide erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.