Information der Stadt Bad Salzungen
Aufgrund der neuen Thüringer Verordnung vom 12. Mai wird die Friedhofsverwaltung ab Montag, 18. Mai wieder für Besucher geöffnet.
Persönliche Gespräche werden aber weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden. Dabei dürfen maximal zwei Antragsteller gleichzeitig erscheinen.
Zudem gelten besondere Hygienemaßnahmen auf allen Friedhöfen. Es muss nach wie vor ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
Bei Trauerfeiern ist der Teilnehmerkreis durch die geforderte Einhaltung des Mindestabstandes begrenzt. Daraus ergibt sich:
In den Trauerhallen Bad Salzungen und Tiefenort dürfen 30 Gäste an einer Trauerfeier teilnehmen, in der Trauerhalle Frauensee 16 bis 20 Gäste, in der Trauerhalle Dönges 12 bis 18 Gäste.
Weitere Teilnehmer können, unter Einhaltung des Mindestabstandes, der Abschiedsfeier vor der Trauerhalle beiwohnen.
Menschenansammlungen sind zu vermeiden. Eine öffentliche Einladung zur Trauerfeier ist deshalb nicht empfehlenswert.
Die Friedhofsverwaltung bittet um Verständnis für diese außergewöhnliche Situation.