Nur noch 10 Personen Privat erlaubt – Wartburgkreis erlässt schärfere Regeln

Das Landratsamt Wartburgkreis gibt mit sofortiger Wirkung eine Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus heraus.

Hintergrund sind die aktuell deutlich ansteigenden Fallzahlen im Wartburgkreis. So liegt der Inzidenzwert laut RKI im Wartburgkreis Stand 25. November 0 Uhr bei 100 und in Eisenach bei 52,1. 282 Menschen sind aktuell an Corona erkrankt, über 1600 Menschen befinden sich in Quarantäne.

Zur Schaffung von Rechtssicherheit über das Wochenende bis die Verordnung des Freistaates Thüringen vorliegt, also als Übergangsregelung, sieht die Allgemeinverfügung vor, dass private oder familiäre Feiern und Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen ab sofort mit mehr als 10 Personen von höchstens zwei Haushalten oder unter freiem Himmel mit mehr als 30 Personen untersagt sind.

In begründeten Fällen kann das Gesundheitsamt auf Antrag Ausnahmen zulassen.

Nicht öffentliche Veranstaltungen sowie private Feiern oder familiäre Feiern (Zusammenkünfte) unter freiem Himmel mit mehr als 10 Personen müssen mindestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn beim Gesundheitsamt des Wartburgkreises angezeigt werden.

Zu beachten ist jedoch, dass das Land Thüringen ab kommender Woche eine neue Verordnung auf den Weg bringen wird, die eine Verringerung der Personenzahl bei privaten Zusammenkünften auf maximal fünf Personen von zwei Haushalten festlegt. Kinder bis 14 Jahren sind hiervon jedoch ausgenommen.

Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich ab kommende Woche über die dann gültige Rechtslage auch unter www.wartburgkreis.de auf der Internetseite des Landkreises zu informieren.