Junger Mann hatte Papiere nicht am Mann

Zur Überprüfung seiner Personalien wurde ein 17-Jähriger am Montagmorgen während einer allgemeinen Verkehrskontrolle in Ostheim nach seinem Ausweisdokument gefragt.

Der junge Mann gab daraufhin an, dass sein Personalausweis bereits seit längerer Zeit abgelaufen ist, aber er sei noch im Besitz eines gültigen Reisepasses. Diesen habe er aber leider nicht „am Mann“.

Die Einwohnermeldedaten und auch die Rücksprache mit der VG Ostheim ergaben allerdings, dass er lediglich Besitzer des abgelaufenen Dokumentes ist. Folge: eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Verstoßes gegen das Personalausweisgesetz.