VIDEO – Auch ohne Drehleiter – Brandschutz überall gewährleistet – Ärger nach Brand in Diedorf

Viele Einwohner der Rhön machen sich nun nach dem Weggang der Drehleiter nach Dermbach sorgen. Auch wenn diese nun im Wartburgkreis steht, werden alle Zeiten, die der Gesetzgeber empfiehlt eingehalten.

Kaltennordheim bleibt als Stützpunktfeuerwehr erhalten, bis 2025 werden drei neue Fahrzeuge angeschafft.

Markus Schmidt, Fachdienstleiter im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen für den Brand-, Katastrophenschutz gibt uns Auskunft im Video.

Nach dem Brand in Diedorf gab es einigen Unmut über die Regellungen der Feuerwehren über die Landkreisgrenze hinaus.

Obwohl Fischbach(SM) an Diedorf(WAK) am nächsten ist, wurde die Feuerwehr nicht gleich mit alarmiert. Erst später am Abend wurden die Wehren auch aus dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit zur Einsatzstelle gerufen.

Für die Kameraden in Fischbach keine leichte Situation, erstmal nicht helfen zu können.

Nun wollen sich die Landratsämter noch genauer abstimmen.


Brandschutz in der Rhön - Landkreis mit Kommunen im Gespräch

Gastbeitrag von Christopher Eichler 

Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen begrüßt die Einigung im Streit um die Feuerweh-Drehleiter zwischen dem Wartburgkreis und der Stadt Kaltennordheim.

„Nun ist es wichtig, dass die Drehleiter schnell repariert werden kann und für den überörtlichen Brandschutz schnell wieder zur Verfügung steht“, sagt Landrätin Peggy Greiser.

Der Wartburgkreis hatte nach dem Kreiswechsel von Kaltennordheim in den Landkreis Schmalkalden-Meiningen auf der Herausgabe seiner seit 2016 in Kaltennordheim stationierten Drehleiter bestanden und die Stadt Kaltennordheim aufgefordert, die Drehleiter herauszugeben.

Diese hatte sich bis zuletzt geweigert. Nach einem Schaden am Korb war das Drehleiter-Fahrzeug zuletzt wochenlang nicht vollends einsetzbar, weil der Streit um die Drehleiter die Reparatur verzögerte.

„Für uns hat die Sicherheit der Bevölkerung oberste Priorität, das heißt, der Brandschutz muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Wichtig ist dabei nicht, wo Feuerwehrtechnik stationiert ist, sondern innerhalb welcher Hilfsfristen die Technik im Ernstfall vor Ort sein wird“, bekräftigt Landrätin Peggy Greiser nochmals.

Daher arbeite man mit dem Wartburgkreis an einer Zweckvereinbarung. Absprachegemäß soll die Drehleiter auch künftig für alle Ortsteile von Kaltennordheim sowie den Gemeinden der Hohen Rhön kreisübergreifend zur Verfügung stehen, auch wenn der Wartburgkreis die Drehleiter in Dermbach stationieren wird.

„Der überörtliche Brandschutz in der Rhön wäre somit gewährleistet“, so Greiser.

Die Landrätin wird sich in Kürze mit den betroffenen Rhön-Bürgermeistern treffen und zum Thema Brandschutz in der Region austauschen.

„Fakt ist, dass Kaltennordheim in unserem Stützpunktfeuerwehrkonzept, das sich in der Finalisierung befindet, als Stützpunktfeuerwehr eine wichtige Rolle in der Rhön spielen wird. Wir wollen in den nächsten Jahren rund sechs Millionen Euro in Feuerwehrtechnik im Landkreis investieren.

Für Kaltennordheim sind mittelfristig drei Einsatzfahrzeuge vorgesehen“, kündigt Landrätin Peggy Greiser an. „Wir werden die Feuerwehr Kaltennordheim technisch auf den neusten Stand bringen.“ Dies beziehe sich aber auf die Technik, die das Gesetz für den überörtlichen Brandschutz vorsieht.

Auch Markus Schmidt, Leiter des Fachdienstes Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst plädiert für eine Versachlichung der Debatte:

„Wenn es um Brandschutz geht, sollten wir sachlich diskutieren. Emotionen helfen uns nicht weiter.“

Den Einsatz und die Vorhaltung von Feuerwehrtechnik regelt die sogenannte Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung. Grundsätzlich sind Drehleiter-Fahrzeuge nur dann erforderlich, wenn der zweite Rettungsweg entsprechend der Thüringer Bauordnung nicht baulich sichergestellt ist und die Rettung nicht mit tragbaren Leitern der Feuerwehr ermöglicht werden kann.

Bis zu einer Brüstungshöhe von acht Metern ist eine vierteilige Steckleiter zur Rettung ausreichend, die zur Standard-Ausrüstung zahlreicher Einsatzfahrzeuge gehört. In der Regel sind derartige Fahrzeuge in den örtlichen Feuerwehren vorhanden und im Brandfall in zehn Minuten vor Ort.

Welche Technik die Kommunen (örtlicher Brandschutz, Stufe 1) vorhalten müssen und welche der Landkreis (überörtlicher Brandschutz, Stufe 2), ist abhängig von sogenannten Risikoklassen, in die sich die Kommunen selbst einstufen müssen.

„Bei überwiegend normaler Wohnbebauung ist beispielsweise der Einsatz eines Drehleiter-Fahrzeugs nicht erforderlich, hier sind auch keine Einsatzfristen für Drehleitern einzuhalten“, sagt Schmidt.

Die Berechnung erfolgte gemäß Befahrungen des Fachdienstes Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst.

Anders ist die Lage, wenn es in einer Kommune große und komplexe Gewerbegebiete, zahlreiche Hotels oder andere Sonderbauten gibt. Auch vielbefahrene Straßen oder eine entsprechende Schieneninfrastruktur führen zu einer höheren Risikoklasse. Einzelne Bauten fallen dagegen nicht ins Gewicht.

„Bis auf Kaltennordheim, dessen Ortsteile Kaltenwestheim und Kaltensundheim sowie die Gemeinde Frankenheim haben sich derzeit alle Gemeinden in der niedrigsten Risikoklasse BT 1 eingruppiert“, erklärt Markus Schmidt.

Demzufolge seien in den restlichen Gemeinden keine Einsatzfristen für Drehleiterfahrzeuge einzuhalten. Und dennoch könnten von Dermbach aus fast alle Orte in 20 Minuten mit dem sogenannten Hubrettungsfahrzeug erreicht werden – also in den meisten Fällen über die gesetzliche Mindestanforderung hinaus.

Dies gelte auch für Kaltennordheim mit Kaltenwestheim und Kaltensundheim, wo die 20-Minuten-Frist für den überörtlichen Brandschutz (Stufe 2) locker eingehalten werden könne.

In jedem Fall werde man bei der Risikobewertung einzelner Kommunen auch noch einmal das Thüringer Landesverwaltungsamt hinzuziehen, um sich auch hier noch einmal rückzuversichern.