Am Dienstagvormittag wurde ein 25-Jähriger mit seinem VW Golf einer allgemeinen Verkehrskontrolle in Fladungen unterzogen.
Ausschlaggebend dafür war, dass an seinen Frontscheinwerfern ein dauerhaft leuchtendes Licht zu sehen war. Auf Vorhalt gab der Betroffene an die Schutzgläser der Nebelscheinwerfer eigenständig rot foliert zu haben.
Diese technische Veränderung des Leuchtbildes führte zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges und beeinträchtigte zudem die Verkehrssicherheit erheblich.
Die Beamten gestatteten dem 25-Jährigen noch die kurze Weiterfahrt zur nahegelegenen Wohnörtlichkeit unter der Voraussetzung, die Nebenscheinwerfer nicht zu benutzen.
Zuhause angekommen entfernte der junge Mann die Folie selbstständig. Ihn erwartet eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung.