Gastbeitrag von Christopher Eichler
Wer Medizin studiert und im Anschluss Landkreis Schmalkalden-Meiningen tätig sein möchte, kann sich seit dem 17. Juni 2022 für das neue Medizin-Stipendium des Kreises bewerben. Das Bewerbungsformular steht bereits jetzt online unter www.lra-sm.de (Startseite links ->„Schnell gefunden“) zum Abruf bereit.
Das Stipendium greift ab dem Wintersemester 2022/23. Eine Antragsstellung ist bis zum 30. September eines jeden Jahres für das folgende Wintersemester möglich.
„Mit dem neuen Stipendienprogramm wollen wir künftige Ärzte an die Region binden und insbesondere im ländlichen Raum die hausärztliche Versorgung sichern“, so Landrätin Peggy Greiser. „Gerade in kleineren Dörfern stehen einige Praxen leer oder Hausärzte suchen vergeblich Nachfolger.“
Die Richtlinie, die ebenfalls auf der Internetseite des Landkreises (www.lra-sm.de) (Startseite links -> „Schnell gefunden“) zum Download zur Verfügung steht, sieht vor, dass jährlich bis zu drei Studentinnen und Studenten ein Stipendium von jeweils monatlich 500 Euro erhalten – und das bis zu fünf Jahren.
Im Gegenzug verpflichten sich die Medizinstudenten nach dem Studium eine Hausarztpraxis im Landkreis zu gründen oder zu übernehmen und wenigstens fünf Jahre hier als Allgemeinmediziner tätig zu sein.
Alternativ ist es auch möglich, als Mediziner im Gesundheitsamt des Landkreises mindestens für die gleiche Zeitdauer zu arbeiten.
Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?
Antragsberechtigt sind Studierende, die an einer deutschen Universität oder im EU-Ausland die Fachrichtung Humanmedizin studieren.
Vornehmlich sollten die Studierenden aus dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen stammen (z.B. bisheriger Wohnsitz, Schulbesuch etc.), aber auch ein Bezug zum Landkreis (z.B. ehrenamtliches Engagement, vorherige Ausbildung usw.) kann im Antrag beschrieben werden.
Die Stipendiaten sind verpflichtet, das Medizinstudium beziehungsweise die Facharztausbildung zügig zu meistern und die Prüfungen möglichst in der Regelstudienzeit abzulegen.
Sie verpflichten sich, alle praktischen Ausbildungsphasen und insbesondere das praktische Jahr im Landkreis Schmalkalden-Meiningen zu absolvieren.
Welche Bewerber ein Stipendium erhalten, schlägt ein Fachgremium vor. Die Bewilligung erfolgt über das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen.
Antragstellung
Das Stipendium ist beim
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Büro der Landrätin
Stabsstelle Kreisentwicklung
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
bis zum 30.09. eines jeden Jahres schriftlich zu beantragen.
Dem Antrag sind die folgenden Unterlagen beizufügen:
Bewerbungsbogen
ein Lebenslauf
eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Universität und
ggf. Empfehlungsschreiben.