Information der WerraEnergie GmbH
Am Freitag, den 07.10.2022 wurde final durch die Bundesregierung beschlossen, dass die Mehrwertsteuer auf Erdgas und Fernwärme mit Wirkung ab dem 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 von 19% auf 7% gesenkt wird.
Die Maßnahme ist Teil des Entlastungspakets 3 und soll die Verbraucher entlasten:
Bei Neuverträgen (ab dem 1. Oktober) wird die Mehrwertsteuersenkung von den Energieversorgern sofort an die Kunden weitergegeben. Bei bestehenden Verträgen wird die Preissenkung mit der Abschlussrechnung berücksichtigt.
Durch die Bundesregierung wurden hierzu zwei Modellvarianten für die konkrete Umsetzung ermöglicht. Versorger können entweder das Zeitscheibenmodell mit dem Zeitraum 01.10.2022 bis 31.03.2024 wählen, oder das Stichtagsmodell, nachdem die kompletten Kalenderjahre 2022 und 2023 berücksichtigt werden, jedoch nicht die Monate Januar bis März 2024.
Der Südthüringer Energieversorger WerraEnergie GmbH hat sich für das Stichtagsmodell entschieden. Hierdurch profitieren die Kunden der WerraEnergie bei der Jahresverbrauchsabrechnung 2022 von der für das ganze Jahr angesetzten niedrigeren Mehrwertsteuer.
WerraEnergie-Kunden müssen sich hierbei um nichts kümmern, die Umstellung erfolgt automatisch.