Information vom Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Nach Medienberichten über einen Heizkostenzuschuss des Bundes für Bürgerinnen und Bürger mit Pellet-, Öl- und Flüssiggasheizungen gehen im Landratsamt verstärkt entsprechende Nachfragen oder gar komplette Anträge für diesen Zuschuss ein.
Die Kreisbehörde ist hier allerdings nicht zuständig!
Bisher ist dieses Programm auch noch nicht in Kraft getreten, es existiert lediglich ein entsprechendes Eckpunkte-Papier der Bundesregierung.
Sobald der Zuschuss – höchstwahrscheinlich beim Land – beantragt werden kann, informiert das Landratsamt über seine Kanäle.
In dem in verschiedenen Medien zitierten Eckpunktepapier der Bundesregierung soll das Ungleichgewicht der bisherigen Entlastungen ausgeglichen werden – Bürgerinnen und Bürger, die mit Heizöl, Flüssiggas und Pellets heizen, blieben bislang bei staatlichen Hilfen außen vor.
Demnach sollen alle Haushalte bis zu 2.000 Euro erhalten, die „nicht leitungsgebundene Brennstoffe“ nutzen und damit heizen. Dazu zählen neben Heizöl und Pellets auch Flüssiggas, Scheitholz und Briketts.
Die Beantragung soll laut den Plänen der Bundesregierung Ländersache sein, diese zahlen das Geld dann an die Verbraucher aus. Der Zuschuss für Heizöl-Kunden muss dann entsprechend beim Land Thüringen beantragt werden.
In welcher Form der Antrag und die Ausschüttung vollzogen werden, ist noch offen.
Wer zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2022 mit einem „nicht leitungsgebundenen Brennstoff“ geheizt hat, soll grundsätzlich Anspruch auf den Zuschuss haben, sofern die Mehrkosten 100 Euro übersteigen.