Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat auf die neue Verordnungslage in Thüringen reagiert und eine angepasste zwölfte Allgemeinverfügung vom 31. März 2021 erlassen.
Grundsätzlich handelt es sich dabei um eine Verlängerung der bisher im Landkreis separat geregelten Maßnahmen – wobei dabei auf die neue Landesverordnung Bezug genommen wird.