Gewässerlehrpfad wandern – Ostheim bayrische Perle mit Streupromenade

Ostheim auch als „Perle der Streu“ gelobt, hat mit der „Streupromenade“, wie der Gewässerlehrpfad bezeichnet wird, einen sehr idyllischen und naturnahen Wanderweg zu bieten.

Der Gewässerlehrpfad führt über rund 1,5 Kilometer über 12 Stationen. Dabei erfährt man viel über den „Lebensraum Bach“, über die Fische, die Insektenvielfalt und die üppige Vegetation an der Streu.

Zwei Jahre Hausverbot nach Ladendiebstahl in Bad Neustadt

Die Mitarbeiterin eines Modegeschäftes in der Hohnstraße in Bad Neustadt bat am Dienstagnachmittag die Polizei um Hilfe, da soeben eine Ladendiebin das Gebäude verlassen hätte.

Diese probierte zuvor in der Umkleide diverse Damenunterwäsche an und verließ anschließend hektisch den Shop. Bei der sofortigen Nachschau in der Kabine fand die Verkäuferin nur noch Etiketten und leere Bügel vor. 

Die flüchtende Frau konnte durch eine Polizeistreife fußläufig in der Nähe angetroffen werden. Das Diebesgut im Wert von 37,97 Euro trug sie am Körper, bzw. bei sich.

Kundin „verliert“ Briefchen mit weißem Pulver beim Einkaufen

Beim Bezahlen ihres Einkaufs fällt einer Kundin unbemerkt ein kleines Kuvert mit weißem Pulver auf den Tresen.

Dies wurde der Polizei am Dienstagvormittag von einer Mitarbeiterin eines Geschäftes am Marktplatz gemeldet. Die eintreffende Polizeistreife stellte das Tütchen sicher.

Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass es sich bei dessen Inhalt um Betäubungsmittel handelte. Anhand der Personenbeschreibung steht eine amtsbekannte, 38-jährige Frau im Verdacht, die Verliererin der Substanz gewesen zu sein.

Geparkter Pkw in Philippsthal beschädigt – Zeugen gesucht

Am Donnerstag (26.09.), gegen 7 Uhr, parkte die 33-jährige Fahrerin aus Friedewald mit ihrem Pkw Peugeot ordnungsgemäß in einer Parkbucht in der Parkstraße. Als sie zu ihrem Fahrzeug zurückkam, musste sie feststellen, dass die Beifahrerseite des Fahrzeuges beschädigt wurde.

Vermutlich hat ein bislang unbekannter Pkw-Fahrer das Fahrzeug beim Ein- oder Ausparken beschädigt und sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt, ohne sich um den entstandenen Sachschaden in Höhe von rund 1.000 Euro zu kümmern.