Seit Dienstag ist die Innenstadt von Kaltennordheim offiziell eine 30er Zone. Dieses neue Regelung wurde bereits im Sommer 2023 durch den Stadtrat beantragt – es hat einige Zeit gedauert, bis die Entscheidung nun in die Umsetzung ging. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Verkehrssicherheit in der Innenstadt zu erhöhen.
Die neuen Geschwindigkeitsbegrenzungen betreffen die meisten Straßen der Innenstadt. Ausgenommen sind jedoch die Kirchstraße, die Ernst-Thälmann-Straße sowie die Bundesstraße 285, die durch Kaltennordheim verläuft.
Auf den Hauptverkehrsstraßen Goethestraße, August-Bebel-Straße, Meininger Straße und Eisenacher Straße bleibt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h bestehen. In allen anderen Nebenstraßen gilt jedoch das neue Tempo-Limit von 30 km/h.
Um die Verkehrsteilnehmer über die geänderte Verkehrsführung zu informieren, wurden an verschiedenen Punkten der Stadt zusätzliche Schilder aufgestellt. Diese geben nicht nur Hinweise zur Geschwindigkeitsbegrenzung, sondern auch zur neuen Vorfahrtsregelung, die ebenfalls geändert wurde.
Ein augenfälliges Beispiel findet sich an der Kreuzung, die vom Rewe-Markt zur Apotheke führt. Hier gibt es nun keine abbiegende Hauptstraße mehr, auf die man ohne auf die Seitenverkehrsteilnehmer zu achten, abbiegen könnte. Autofahrer müssen nun besonders darauf achten, wer aus den Seitenstraßen, wie vom Baumarkt, kommt, denn diese Verkehrsteilnehmer haben nun die Vorfahrt.
In der entgegengesetzten Richtung, beispielsweise von der Sparkasse kommend, ist ebenfalls erhöhte Vorsicht geboten. Die am Kreuzungspunkt von der Sparkasse zur Schule hat sich die Vorfahrtslage verändert, und wer von rechts kommt, hat jetzt Vorfahrt – dies könnte insbesondere für Verkehrsteilnehmer aus dem Gewerbegebiet oder Bauhof neue Herausforderungen mit sich bringen.
Die Einführung der Tempo-30-Zone war ein ausdrücklicher Wunsch des Stadtrates und wurde einstimmig beschlossen. Die Zonen umfassen unter anderem die Feldabahnstraße, Gartenstraße, In der Aue, Buchenhainweg, Steinweg, Goldbachsweg, Kleine Gasse, Schulstraße, Stätterweg, Schwimmbadweg, Hardtweg, Am Burgrain, Andreas-Fack-Straße und Freiheit.
Die 30er Zone ist zwar auf den Schildern am Anfang und Ende des Gebietes klar gekennzeichnet, jedoch wird das Tempo-Limit an Straßeneinmündungen nicht wiederholt. Daher gilt an diesen Stellen die Vorfahrtsregel „rechts vor links“. Dies erfordert von den Verkehrsteilnehmern besonders viel Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme, um Unfälle zu vermeiden.
Insgesamt verfolgt die Einführung der 30er Zone das Ziel, den Verkehr in Kaltennordheim sicherer und angenehmer zu gestalten und den Bewohnern eine ruhige und sichere Umgebung zu bieten.
Die Stadt Kaltennordheim ermutigt alle Verkehrsteilnehmer, sich an die neuen Regelungen zu halten und so dazu beizutragen, die Lebensqualität in ihrer Gemeinde zu steigern.
