Am Freitag in den frühen Morgenstunden führten Beamte der PI Meiningen Verkehrskontrollen durch, hierbei wurde auch ein Pkw-Fahrer angehalten.
Im Rahmen der Fahrtauglichkeitsprüfung stellte sich heraus, dass er vermutlich vor Fahrtantritt Cannabis konsumiert hatte. Dies ist ja bekanntlich seit geraumer Zeit erlaubt, jedoch ist es noch immer strafbar ein Kraftfahrzeug zu führen, wenn man noch unter dem Einfluss des berauschenden Stoffes steht.
Da der durchgeführte Drogenvortest anzeigte, dass dies der Fall ist wurde bei dem 47-jährigen Mann eine Blutentnahme durchgeführt, die Weiterfahrt wurde ihm solange untersagt, bis er wieder fahrtauglich ist, außerdem wurde Anzeige erstattet.