Für alle, die erstmalig Speisen in gewerblichen Rahmen zubereiten und verteilen, gilt es, auf die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes zu achten.
Danach müssen sich Beschäftigte einer sogenannten Hygienebelehrung unterziehen, um den Nachweis zu erhalten (umgangssprachlich „Gesundheitszeugnis“).
Diese Schulung für das Lebensmittelgewerbe und die Gastronomie wird im Gesundheitsamt bislang ausschließlich als Präsenzveranstaltung durchgeführt
Das Gesundheitsamt Wartburgkreis bietet nunmehr über ein digitales Verfahren die Hygienebelehrung im Online-Modus an.
Über das Verfahren können Termine für die Hygienebelehrung innerhalb der nächsten Tage reserviert werden. Die eigentliche Belehrung dauert rund 45 Minuten und wird in 26 Sprachen sowie in Gebärdensprache und in leichter Sprache angeboten.
Die Belehrung kann bequem von zuhause aus online absolviert werden. Sie schließt ab mit dem sofortigen Abruf des Schulungszertifikates. Interessenten finden alle Informationen auf der Webseite www.wartburgkreis.de
