Am Montag beginnt die Hauptverhandlung gegen einen 33-jährigen Angeklagten aus Meiningen, dem die Staatsanwaltschaft räuberische Erpressung und versuchte besonders schwere räuberische Erpressung vorwirft.
Der Angeklagte soll im Mai 2020 auf offener Straße in Meiningen den Geschädigten mit angeblichen Straftaten konfrontiert haben.
Dann soll er ihm mit dem Handrücken ins Gesicht geschlagen haben und die Übergabe einer Musikbox und 50,- € verlangt haben. Dieser Forderung soll der Geschädigte nachgekommen sein.
Im August 2020 soll der Angeklagte bei einem weiteren Geschädigten an dessen Wohnungstür in Meiningen geklingelt und die Übergabe von 200,- € verlangt haben. Zur Untermauerung seiner Forderung soll er mit dem Einsatz von Pfefferspray gedroht haben.
Der Angeklagte soll sein Vorhaben aufgegeben haben, als eine Nachbarin ihre Wohnungstür öffnete.