Durch die Nachrüstung eines Endschalldämpfers, ohne den dazugehörigen „db-Eater“ verbaut zu haben, war die Betriebserlaubnis des Krads eines 21-Jährigen erloschen.
Dies stellten die Beamten im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle fest. Auf Nachfrage beim Kradfahrer stellte sich heraus, dass dieser das Zweirad erst in der vergangenen Woche gekauft hatte. Jedoch schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Die Weiterfahrt wurde dem jungen Mann untersagt und der Fahrzeugschein seiner KTM wurde sichergestellt.
Eine Meldung an die zuständige Zulassungsstelle folgt.