Mehrere Unfälle in Ostheim – Trunkenheit in Fladungen

Am Samstagnachmittag befuhren mehrere Jugendliche mit ihren Leichtkrafträdern eine Kreisstraße bei Ostheim v.d. Rhön

Einer der Fahrzeugführer bog nach links von der Straße ohne den erforderlichen Schulterblick ab, so dass der hinter ihm fahrende Kraftradführer mit seinem Moped gegen das des Unfallverursachers fuhr, da er diesen gerade überholen wollte.

Aufgrund der Berührung beider Fahrzeuge stürzte der Überholende und sowohl der Fahrer dieses Fahrzeugs als auch seine Mitfahrerin zogen sich erhebliche Verletzungen in Form von Knochenbrüchen zu. Beide Geschädigte mussten mit dem Rettungswagen bzw. mit einem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus gebracht werden.

Auch der Fahrer des vorrausfahrenden Fahrzeugs wurde leicht verletzt, der Gesamtschaden des Verkehrsunfalles beläuft sich auf ca. 1000 €.


Am Freitagabend kam es bei Ostheim v.d. Rhön auf der Bundesstraße 285 zu einem Verkehrsunfall, mit einem Lkw und einem Motorradfahrer.

Der Lkw hatte an einer Einmündung gebremst und ein dahinter fahrender Motorradfahrer musste so stark bremsen, dass er sich letztendlich auf die Seite fallen ließ, um nicht auf das vor ihm fahrende Fahrzeug aufzufahrend.

Da der Unfallhergang bislang nicht vollständig geklärt ist, bitte die Polizeiinspektion Mellrichstadt dass sich Personen, welche das Geschehen beobachtet haben, unter der Telefonnummer 09 776 - 8060 bei der Polizei zu melden.


Am Freitag kontrollierte in den Abendstunden eine Streifenbesatzung der PI Mellrichstadt einen 25-jährigen, der im Landkreis Rhön-Grabfeld wohnt.

Bei der Überprüfung der Verkehrstauglichkeit stellten die Beamten Alkoholgeruch fest und ein Vortest bestätigte den Verdacht, dass der Fahrer vor Fahrantritt Alkohol zu sich genommen hatte. Daher musste der Pkw - Führer mit zur Wache kommen, wo ein gerichtverwertbarer Test einen Wert ergab, der deutlich über der erlaubten Grenzmenge von 0,5 Promille lag.

Den Fahrer erwartet nun eine Anzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz mit Geldbuße von mindestens 500 € und ein Fahrverbot von mindestens einem Monat.