Gastbeitrag von Sandra Blume
Die derzeit anhaltende Trockenheit wirkt sich negativ auf die Wasserstände aller Gewässer (Oberflächengewässer und Grundwasser) im Wartburgkreis aus.
Das Umweltamt des Wartburgkreises bittet daher um einen sorgsamen Umgang mit diesem Schutzgut. Auch wenn zurzeit ein erhöhter Bedarf an Brauchwasser zum Gießen und Tränken besteht, ist die Entnahme von Wasser aus den Gewässern mittels Pumpen, Saugwagen und ähnlicher Technik ohne eine entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis nicht zulässig.
Dies gilt ebenfalls für direkte Anlieger an einem Gewässer. Erlaubnisfrei ist lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen, soweit der Wasserstand dies zulässt.
Bei der aktuell herrschenden überdurchschnittlichen Trockenheit gilt es, insbesondere den kleineren Bachläufen nicht noch mehr Wasser zu entziehen, so dass die strikte Einhaltung des Verbotes erforderlich ist.
Die Einhaltung der Bestimmungen wird durch die örtlichen Behörden überwacht und Verstöße zur Anzeige gebracht.
Das Thüringer Wassergesetz sieht für das unerlaubte Entnehmen von Wasser aus den Gewässern die Verhängung von Bußgeldern vor. Anträge auf wasserrechtliche Entnahmeerlaubnis werden aufgrund der Trockenheit derzeit nicht genehmigt.