Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen ist ab 1. Januar 2020 für die Abfallentsorgung der Stadt Kaltennordheim mit Ausnahme der Ortsteile Andenhausen, Fischbach und Klings zuständig.
Die Ortsteile Andenhausen, Fischbach und Klings werden aufgrund einer Zweckvereinbarung weiterhin vom Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis – Stadt Eisenach entsorgt.
Die Gebührenbescheide für das gesamte Jahr 2020 werden durch den AZV an die Bürgerinnen und Bürger der betreffenden Ortsteile versandt. Widersprüche gegen diese Bescheide sind ebenfalls an den AZV zu senden.
Zur Abfallentsorgung in Kaltennordheim und Kaltenlengsfeld informiert der Fachdienst Abfall und Altlasten im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen darüber, dass die Restmülltonnen sowie die Papiertonnen durch den Landkreis Schmalkalden-Meiningen übernommen und weiterhin genutzt werden können.
Für die Entsorgung von Leichtverpackungen werden alle Gelben Tonnen ab 1. Januar 2020 von der Firma Remondis im vierwöchentlichen Rhythmus entleert.
Durch den AZV werden die Biotonnen in Kaltennordheim und Kaltenlengsfeld am 30.12.2019 letztmalig geleert und an diesem Tag eingezogen.
Die Biotonnen sollten nach der Leerung an der Entleerungsstelle belassen werden, damit die Einsammlung erfolgen kann. Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen gibt es keine Biotonne.
Unter bestimmten Bedingungen können für Mehrfamilienhäuser Küchenabfalltonnen (mindestens 25 angeschlossene Personen je Tonne) vom Grundstückseigentümer bzw. Verwalter schriftlich angemeldet werden. Es besteht auch die Möglichkeit, Küchenabfälle zum Bauhof in Kaltennordheim zu bringen. Dort steht eine Küchenabfalltonne bereit.
Die Abrechnung der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2019 werden durch den AZV im Januar 2020 erstellt und versandt. Sind noch Gebühren nachzuzahlen, so sind diese an den AZV zu zahlen, sofern dem AZV kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde. Sollte bei der Abrechnung ein Guthaben ausgewiesen werden, wird dieses an die letzte bekannte Bankverbindung zurücküberwiesen.
Bürger, die bisher dem AZV ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben und weiterhin am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, müssen dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Die Übernahme des bereits erteilten Mandats ist aus rechtlichen Gründen nicht gestattet. Das neue SEPA-Lastschriftmandat kann bei der Gebührenabteilung angefordert werden.
Kontaktdaten:
Kreiswerke Schmalkalden-Meiningen GmbH
Gebührenabteilung
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Telefon: 03693/5085-18
Telefax: 03693/5085-10
Internet: www.kwsm.de
E-Mail: kontakt@kwsm.de
Hintergrund:
Nach dem Kreiswechsel Kaltennordheims zum 1. Januar 2019 hatte sich der Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit dem zuständigen AZV darauf geeinigt, dass die Abfallentsorgung in Kaltennordheim – wie zuvor vom AZV – bis zum 31. Dezember 2019 erfüllt wird.
Der Übergang der Abfallentsorgung für die bisher im Wartburgkreis liegenden Ortsteile der Stadt Kaltennordheim vom AZV zum Landkreis Schmalkalden-Meiningen wurde nun vorbereitet – mit Vollzug zum 1. Januar 2020.
Ausgenommen sind die Ortsteile Andenhausen, Fischbach und Klings, die nach einer Bürgerbefragung in den Wartburgkreis zurückwechseln wollen und sich in die Gemeinde Dermbach eingliedern lassen wollen. Hierzu ist aber zunächst eine Entscheidung des Kaltennordheimer Stadtrats notwendig.